Besoldung

Besoldung bei der Fremdenlegion
(Stand 2026)

Einleitend ist anzumerken, dass das Besoldungssystem des französischen Heeres, somit auch der Fremdenlegion, extrem kompliziert ist. Der Sold besteht aus einem „Grundsold“, der sich in erster Linie nach dem Dienstgrad und den Gesamtdienstjahren richtet, wobei aber auch die Anzahl der in dem jeweiligen Dienstgrad verbrachten Dienstjahre eine Rolle spielen, sowie erworbene Qualifikationen. Es ist also z.B. möglich dass ein Mannschaftsdienstgrad wie Caporal-Chef (Haupt-/Stabsgefreiter) mit vielen Dienstjahren einen höheren Grundsold hat, als ein Sergent [(Stabs-)Unteroffizier] mit relativ wenigen Dienstjahren.

Auch der Familienstand und etwaige Kinder spielen eine Rolle, wobei ein Legionär beim Eintritt in die Legion immer und unabhängig vom realen Familienstand als „ledig ohne Kinder“ aufgenommen (und auch so bezahlt) wird. Eine „offizielle“ Heirat ist erst nach einigen Dienstjahren und mit Erlaubnis der Legion möglich.

Auf den Grundsold werden noch etliche Zuschläge gezahlt, bzw. sind diese möglich (Näheres dazu weiter unten). Zum Grundsold (ggf. incl. Zuschlägen) kommen weiterhin noch einmalige Prämien, die z.B. für mehrjährige Aufenthalte in einem der 2 Überseeregimenter gezahlt werden, oder auch -gestaffelt- für Vertragsverlängerungen nach einer gewissen Anzahl von Dienstjahren. Erstmals Anspruch auf solch eine Verlängerungsprämie hat man, wenn man nach 8 Jahren Dienstzeit den Vertrag nochmals verlängert. Es ist daher praktisch unmöglich im Voraus auch nur ansatzweise auszurechnen, was man als Legionär mit (beispielsweise) 3, 5, 8 oder 12 Jahren Dienstzeit verdienen wird, da dafür eine viel zu große Zahl „Unbekannter“ im Spiel ist. Nachfolgend versuchen wir dennoch Ihnen zumindest einen kleinen Überblick zu verschaffen.

Anmerkung: Die Angaben stellen den Stand von 2026 dar. Alle Angaben bzgl. Sold und Zulagen sind „netto“ (außer bei der Abwesenheitsprämie ISAO, dort „brutto“) und beziehen sich auf einen ledigen Legionär ohne Kinder, der innerhalb der Kaserne wohnt.

Angehörige der Fremdenlegion werden grundsätzlich so besoldet, wie auch der Rest des französischen Heeres. Zur exacten Berechnung der monatlichen Soldhöhe eines Armeeangehörigen ist bei der französischen Militärverwaltung ein Programm namens „SourceSolde“ im Einsatz. Unten in der Tabelle sehen Sie zum einen den minimalen Grundsold, den ein Legionär bei erreichen des jeweiligen Dienstgrades bekommt. In der Realität ist der Grundsold jedoch schon bei Erreichen des Dienstgrades oftmals höher, aufgrund bereits erworbener Qualifikationen in früheren Dienstjahren, die die Eingruppierung in eine andere Soldstufe bewirken. Auch macht es natürlich -um nur 1 Beispiel hinsichtlich „Qualifikation“ zu nennen- einen Unterschied beim Sold, ob bspw. ein Sergent-Chef bereits seinen Zugführerlehrgang bestanden hat und ggf. sogar bereits als Zugführer eingesetzt ist, oder ob er seinen Zugführerlehrgang noch vor sich hat

Legionäre bis einschließlich Dienstgrad Caporal haben sowohl Unterkunft in der Kaserne als auch die Verpflegung während der Dienstzeit gratis. Auch ihre Dienstbekleidung und persönliche Ausrüstung bekommen sie umsonst gestellt.

Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf einen ledigen Legionär (ohne Kinder) der innerhalb der Kaserne wohnt (Nettosold, ohne Zulagen, Stand: 2026). Es handelt sich um den minimalen Eingangs-Grundsold, bei Erreichen des Dienstgrades. Dieser Grundsold kann aufgrund entsprechend vieler Dienstjahre und erworbener Qualifikationen real höher sein, bzw. ist es definitiv. So wird ein Sergent-Chef immer einen höheren Eingangsgrundsold haben, als ein Sergent, obwohl er lt. Tabelle identisch ist.

Hinweis: Der Eingangssold für einen Legionär 2e classe beträgt aktuell (2026) 1.572,00 EUR netto monatlich.

Auf Mobilgeräten Tabelle zur Seite wischen um alle Spalten zu sehen

Dienstgrad…wird de facto erreicht nach ca. …min. Grund-Sold
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx…bei erreichen des Dienstgrades
Legionär 1°classe11 – 15 Monaten1.579 €
Caporal2,5 – 3 Jahren1.591 €
Caporal-Chef5 – 7 Jahren1.591 €
Sergent4 – 6 Jahren*1.691 €
Sergent-Chef7 – 10 Jahren1.691 €
Sergent-Major
(SCH BM2)
10 – 12 Jahren1.967 €
Adjudant12 – 15 Jahren2.139 €
Adjudant-Chef15 Jahren oder mehr2.428 €
Grundsold ohne Zuschläge (Stand: 2026)
*bei der Beförderung zum Sergent wird der Grad Caporal-Chef in aller Regel übersprungen, daher ist es möglich früher Sergent zu werden, als man Caporal-Chef geworden wäre.

Die Fallschirmjäger des 2e R.E.P. erhalten eine Zulage für Luftlandetruppen (ca. 500,00 bis 700,00 € netto pro Monat je nach Dienstgrad) auf den Grundsold, die sog. „Prime TAP“ (prime troupes aéroportées), offizieller Name: „ISATAP“.


Zuschläge werden (z.B.) gezahlt für „Abwesenheitstage“. Bis zum 31.12.2021 waren das „Tage außerhalb der Garnision“ ab 36 Stunden Abwesenheit ( sog. „Feldzuschlag“, offizieller Name: ISC). Das betraf z.B. Tage die man mit seinem Zug oder seiner Kompanie auf einem der verschiedenen Truppenübungsplätze in Frankreich verbringt, was bei den Kampfeinheiten der Legion relativ oft vorkommt. Weiterhin für Tage, die man an der Mission „Sentielle“ teilnimmt (Bewachung von Flughäfen, Bahnhöfen usw.). Dieser Zuschlag macht, jedenfalls bei den Kampfkompanien, einen erheblichen Teil des Gesamtsoldes aus.

Änderung des alten „Feldzuschlags“ (ISC) in neue „Abwesenheitsprämie“ (ISAO)

Der „Feldzuschlag“ (ISC) wurde im Jahr 2022 geändert/ersetzt durch die Prämie „d’absence opérationnelle“ (ISAO) und wird nunmehr unterteilt in:

1.) „Abwesenheit aus der Kaserne innerhalb des zugewiesenen Militärgebietes“
2.) „Abwesenheit aus der Kaserne außerhalb des zugewiesenen Militärgebietes


Auch diese Prämie wird, wie zuvor die ISC, „pro Tag“ gezahlt.

Erklärung vorab: Der im Folgenden verwendete Begriff „Kontinentalfrankreich“ meint den Teil Frankreichs, der auf dem europäischen Kontinent liegt (incl. der Insel Korsika). Gebiete wie Französisch-Guyana, Mayotte, Reunion, Martinique usw. sind ebenfalls „Teil Frankreichs“ (Überseedepartements), jedoch außerhalb Kontinentalfrankreichs.

Beispiel für 1.) wäre ein Aufenthalt eines in Kontinentalfrankreich stationierten Legionäres auf einem Truppenübungsplatz der ebenfalls innerhalb Kontinentalfrankreichs liegt, man jedoch nicht über Nacht in die Kaserne zurückkehrt. Beispiel für 2.) wäre ein Aufenthalt eines in Kontinentalfrankreich stationierten Legionärs auf einem Truppenübungsplatz der im Ausland oder in einem französischen Überseegebiet liegt (z.B. das CAOME im Senegal oder das CEFE in Franz.-Guyana). Weiteres Beispiel für 2.) wäre der Aufenthalt eines in einem Überseedepartement (z.B. im 3e R.E.I. in Franz.-Guyana oder im 5e R.E. auf Mayotte) stationierten Legionärs auf einem Truppenübungsplatz in Kontinentalfrankreich, im Ausland (aus franz. Sicht) oder einem anderen franz. Überseegebiet, als dem in dem er stationiert ist. Maßgeblich für die Auslösung dieser Prämie ist nunmehr, dass man sich zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr nicht in der eigenen Kaserne aufhält. Weiteres Kriterium ist, ob die abwesenheitsbedingende Aktivität „unter operativer Kontrolle“ (Activités sous l’autorité d’un contrôleur opérationnel, kurz: ASCO) steht oder nicht (Activités sans contrôle opérationnel). Ersteres sind Einsätze bei denen das Militär (Divisionskommando, Generalstab, Verteidigungsministerium usw.) die Einsatzleitung innehat, z.B. die Teilnahme an einem Großmanöver. Zweiteres sind Einsätze bei denen die Einsatzleitung bei einer anderen Behörde liegt (z.B. Innenministerium, Generaldirektion für Zivilschutz usw.). Hierbei handelt es sich um Einsätze bei denen die Legion diese Behörden unterstützt, z.B. Waldbrandbekämpfung

Abwesenheitsprämie innerhalb des Stationierungsortes

Dienstgradnicht „unter operativer Kontrolle“„unter operativer Kontrolle“
Leg. 2° und 1° classe, Caporal39 Euro49 Euro
Caporal-Chef47 Euro57 Euro
Sergent, Sergent-Chef, Sergent-Major49 Euro59 Euro
Adjudant, Adjudant-Chef56 Euro66 Euro

Zuschläge pro Tag gemäß ISAO innerhalb des „zugewiesenen Militärgebietes“ in Euro/Brutto. Der Übersicht halber sind lediglich die Dienstgrade der Mannschaften und Unteroffiziere der Infanterie genannt. Die Dienstgrade der Cavalerie (1er R.E.C.) erhalten die Zuschläge entsprechend.

Abwesenheitsprämie außerhalb des Stationierungsortes

Dienstgradnicht „unter operativer Kontrolle“„unter operativer Kontrolle“
Leg. 2° und 1° classe, Caporal49 Euro74 Euro
Caporal-Chef57 Euro82 Euro
Sergent, Sergent-Chef59 Euro84 Euro
Adjudant, Adjudant-Chef66 Euro91 Euro
Zuschläge pro Tag gemäß ISAO außerhalb des „zugewiesenen Militärgebietes“ in Euro/Brutto. Der Übersicht halber sind lediglich die Dienstgrade der Mannschaften und Unteroffiziere der Infanterie genannt. Die Dienstgrade der Cavalerie (1er R.E.C.) erhalten die Zuschläge entsprechend.

Während einer Stationierung im Rahmen einer „Sejour“ (3-jährige Stationierung in einem Überseeregiment) im 3e Regiment Etranger d’Infanterie in Französisch-Guyana wird ein Aufschlag (sog. MAJDOM) von 25% auf den Grundsold gezahlt, zzgl. weiterer Prämien, z.B. für eine Verwendung im C.E.F.E., der dortigen Dschungelkampfschule. Im 5e R.E. auf der Insel Mayotte gibt es diesen Aufschlag ebenfalls. Wird der Legionär von seiner Familie nach Franz.-Guyana begleitet, werden für die Ehefrau und jedes Kind ebenfalls Zuschläge gewährt. Angehörige des 2e REP verlieren jedoch während dieser Zeit den Anspruch auf die Zulage „TAP“ (Zulage für Luftlandetruppen).

Eine weitere Zulage ist die „Jahresabwesenheits-Zulage“, die gezahlt wird wenn man min. 151 Tage pro Jahr „einsatzbedingt abwesend“ vom Regiment ist. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art der Einsatz ist. Es kann sich z.B. um ein Manöver handeln, oder auch einen Einsatz im Rahmen der Mission Sentinelle. Die Höhe ist gestaffelt

Nächte Abwesenheit
pro Jahr
Euro pro Nacht
151. bis 175. Nacht10,00 €
176. bis 200. Nacht25,00 €
201. bis 250. Nacht50,00 €
ab 251. Nacht85,00 €
Beispielrechnung: 90 Tage Einsatz in Afrika, 30 Tage Ausbildung in Franz.-Guyana, 43 Tage Mission Sentinelle, 40 Tage Manöver = insg. 203 Tage, davon 53 Tage zuschlagfähig = 1.025,00 € [25 Tage je 10,00 € + 25 Tage je 25,00 € + 3 Tage je 50,00 €]

Bei einem Auslandseinsatz (Einsätze in den festinstallierten Überseeregimentern 3e R.E.I. und 5e R.E. sind keine Auslandseinsätze) steigert sich der Grundsold auf das mind. 2,5fache, je nach Art des Einsatzes.

Prämien gibt es z.B., wenn ein Legionär für 3 Jahre in ein Überseeregiment versetzt wird, z.B. in das 3e REI. Hier wird eine sog. „Installationsprämie“ (Umzugsprämie) gezahlt, die sog. INSDOM. Diese beträgt die Summe von 18mal dem „Militärbasissold“ und wird in 3 Teilen ausgezahlt. Jeweils ein Drittel nach 3, 6 und 12 Monaten nach Ankunft. Ferner wird eine geringere Abfahrts- und Rückkehrpräme gezahlt, wenn der Legionär Richtung Guayana abreist, bzw. wieder nach Frankreich zurückkehrt. 1mal pro Aufenthalt besteht Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Flug (Hin- und Rückflug), um seine ggf. in Frankreich verbliebene Familie (Ehefrau oder -seit mind. 2 Jahren- Lebensgefährtin und/oder Kinder) zu besuchen, während des Urlaubs. Begleitet die ggf. vorhandene Familie den Legionär für die gesamten 3 Jahre nach Guayana (was nicht selten vorkommt) übernimmt der Staat deren Flugkosten. Darüber hinaus wird in dem Fall auch noch ein „Familienzuschlag“ gezahlt.

Bitte beachten Sie, dass -wie eingangs erwähnt- die Besoldung hier vorstehend nur sehr rudimentär dargestellt werden konnte und einige weitere regimentsspezifische und funktionsbedingte Zuschläge, Prämien etc. nicht berücksichtigt wurden, so z.B. die Zulage für Gebirgstruppen (betrifft das 2e R.E.G.) oder die Zulage für „Stationierung in abgelegenem Gelände“ (ca. 175,00 EUR/mtl.) – betrifft bzgl. Legion das 2e R.E.G. in St. Christol und die 13e D.B.L.E. in La Cavalerie.

Die Sofort-Rente (Pension militaire)

Nach einer Dienstzeit von mindestens 17 Jahren erwirbt der Legionär (Mannschaftsdienstrad oder Unteroffizier) einen Anspruch auf eine sofortige Rentenzahlung nach seinem Ausscheiden, deren Höhe sich nach Dienstzeit, Dienstgrad, Anzahl der Auslandsmissionen, Zeiten in Überseeregimentern usw. richtet. Auch wer erst mit 40 Jahren in die Legion eintritt hat also noch die Chance diese Mindestdienstzeit zu erreichen, da das maximale Alter beim Ausscheiden heute 57 Jahre beträgt (für Mannschaftsdiensgrade). Für Unteroffiziere liegt es höher (min. bei 62 Jahren)

Die Rente nach 17 Jahren ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Wer heute die „volle“ (maximale) Rente bekommen will, benötigt 21 Dienstjahre. Wie auch die Besoldung ist die Berechnung der Rentenhöhe extrem komplex und kann daher an dieser Stelle nicht pauschal dargestellt werden.

Ein reales Beispiel: Ein beim Eintritt 27jähriger, der 1988 engagiert hat, nicht bei den Fallschirmjägern gedient hat,  2 oder 3 Auslandsmissionen á 3-4 Monate hatte, davon 1 Kriegseinsatz (Golfkrieg), sowie 3 mal 2 Jahre in einem Überseeregiment stationiert war, bekam nach seinem Abschied 2010/2011, also nach rd. 22 Jahren Dienstzeit und Enddienstgrad Caporal-Chef ca. 1.350,00 € monatlich.

Ein höherer Dienstgrad, viele Jahre Dienstzeit bei den Fallschirmjägern, sowie häufigere Auslandsmissionen können einen siginifikant höheren Betrag bedeuten. Ein Adjudant der Fallschirmjäger, der Anfang der 2000er mit 18 Dienstjahren ausgeschieden ist, mit einer 2jährigen Überseestationierung, entsprechend vielen „Kurzmissionen“ (je 4 Monate) wird beim Ausscheiden bei ca. 1.700,00 bis 1.800,00 € Pensionshöhe gelegen haben.

Wie alle Rentner profitieren natürlich auch ehem. Legionäre von allgemeinen Rentenerhöhungen, die in den Jahren nach dem Ausscheiden ggf. stattfinden. Die Höhe der Pension steigt also mit den Jahren, bzw. ist für Legionäre die erst in den 2020ern oder 2030ern in Pension gingen/gehen von Beginn an höher.

Dazu haben Legionäre aller Dienstgrade die Möglichkeit eine private Rentenversicherung abzuschließen, bei der ein erheblicher Teil der Beiträge vom französischen Staat übernommen wird. Nach Ende der Dienstzeit wird der so „angesparte“ Rentenbetrag in monatlichen Zahlungen ausgeschüttet. Höhe und Dauer der Auszahlung richten sich danach, wie viel und wie lange eingezahlt wurde.

Weitere Informationen zur „Sofort-Rente“ finden Sie unter den F.A.Q.

Besoldung im Auswahlverfahren

Bereits ab einem bestimmten Zeitpunkt im Auswahlverfahren (ab Status „Blau“, den man während des Auswahlverfahrens in Aubagne erreicht) bekommt man Sold in Höhe von ca. 35,00 EUR pro Tag. Im Falle des Ausscheidens aus dem Auswahlverfahrens wird dieser Sold dem Heimkehrenden ausgezahlt.

Besoldung in der Grundausbildung

In der Grundausbildung wird ein Sold in Höhe von 1.572,00 EUR (Stand 2026) gezahlt. Während der Grundausbildung selbst werden davon ca. 10% wöchentlich ausgezahlt. Der Rest wird auf das „Gehaltskonto“ überwiesen, das die Legion für den Legionär einrichtet.

Urlaub

Einem Legionär stehen ab dem 3. Dienstjahr 45 (Werk-)tage Urlaub pro Jahr zu. Abhängig von Einsätzen ist es nicht unbedingt jedem Legionär möglich, jedes Jahr den vollen Urlaub auszuschöpfen. Für Legionäre im 1. Dienstjahr beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage/Jahr, im 2. Dienstjahr 35 Tage/Jahr.

Wiedereingliederung

Nach min. 8 Jahren aktivem Dienst steht einem ausscheidenden Legionär eine bezahlte Wiedereingliederung zu (Umschulung/Ausbildung), von je nach Dienstzeit 1- oder 2-jähriger Dauer. Während dieser Zeit ist man offiziell noch Angehöriger der Legion, wird also auch von ihr bezahlt, ist zugunsten der Umschulung/Ausbildung jedoch komplett vom Dienst freigestellt.


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