D.E.L.E./F.E.L.E.

In der Divison d’Entraide de la Légion Etrangère (D.E.L.E.) mit den 2 Unterabteilungen Foyer d’Entraide de la Légion Etrangère (F.E.L.E.) und Cercle Mixte de la Légion Etrangère (C.M.L.E.) sind die „sozialen Dienste“ der Fremdenlegion zusammengefasst. Nach außen hin tritt die D.E.L.E. hauptsächlich als F.E.L.E. auf. Der Sitz ist im Hauptquartier der Fremdenlegion in Aubagne.

Der Sozialdienst der Fremdenlegion ist in der Öffentlichkeit eher wenig bekannt, jedenfalls außerhalb von „Legionskreisen“. Zwar hat man schon mal vom Invalidenheim der Fremdenlegion (I.I.L.E.) in Puyloubier gehört, jedoch ist das soziale Engagement der Fremdenlegion für ihre aktiven und ehemaligen Legionäre weitaus umfangreicher. Die D.E.L.E. besteht aus den „Unterabteilungen“ F.E.L.E. – Foyer d’Entraide de la Légion Etrangère und C.M.L.E. – Cercle Mixte de la Légion Etrangère, wobei der C.M.L.E. ein Art ziviler Förderverein ist, dessen Hauptaufgabe es ist, durch diverse Veranstaltungen finanzielle Mittel zur Finanzierung und Förderung der D.E.L.E./F.E.L.E. zu generieren. Während die D.E.L.E., deren Personal von der Compagnie des Services de la Légion Etrangère (CSLE) des 1er R.E. gestellt wird, als solches für die Führung und Verwaltung der Einheit verantwortlich ist, ist die F.E.L.E. der „nach außen sichtbare Teil“, sozusagen der Operative Teil des Sozialdienstes, und soll hier vorgestellt werden.

Die F.E.L.E. ist für folgende Dinge zuständig:

  • Die Aufrechterhaltung des Betriebs des Invalidenheims „I.I.L.E.“ in Puyloubier.
  • Reintegration von verletzten Legionären ins (Arbeits-)Leben, via I.I.L.E.
  • Die Aufrechterhaltung des Betriebs des Veteranenwohnheims „Maison du Legionnaire“ in Auriol (seit 01.01.2026 in eigener Regie der Fremdenlegion – zuvor fand eine rein finanzielle Förderung des zivilen Betreibervereins statt)
  • Unterstützung von Witwen und Kindern von Legionären, die während des Dienstes (gleich ob im Einsatz oder z.B. einer Übung) um’s Leben gekommen sind, auf vielfältige Weise (näheres dazu siehe weiter unten)
  • Übernahme von rechtlichen Betreuungen für ehem. Legionäre (vergleichbar mit der rechtlichen Betreuung nach Par. 1814 ff. BGB in Deutschland)
  • Verwaltung und Instandhaltung von mehreren Gedenkstätten und Friedhöfen der Fremdenlegion, insbesondere der „Legionsfriedhöfe“ (Carrè Légion) in St. Pierre & Vaudrans (beide in Marseille), Coudoulet (in Orange) und dem großen Legionsfriedhof mit Gedenkstätte in Puyloubier, der zu dem dortigen Invalidenheim der Fremdenlegion gehört.
  • Finanzielle Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Legionären, durch zinslose Überbrückungsdarlehen. Solch eine Notlage kann z.B. die plötzliche Arbeitslosigkeit der Ehefrau eines Legionärs und die schleppende Bearbeitung der entsprechenden oder anderer Sozialleistungen sein.
  • Betrieb des Online-Shops der Boutique der I.I.L.E. in Puyloubier
  • Sammeln von Spenden und Annahme von Vermächtnissen
Re-Integration ins (Arbeits-)Leben (Pkt. 2)

Legionäre die im Dienst verletzt werden können, neben den Ansprüchen die sie gegen den französischen Staat haben, ebenfalls auf die Hilfe der F.E.L.E. zählen, soweit dies gewünscht und im Einzelfall zielführend ist. So kann ein Legionär zur Reha in das Invalidenheim der Fremdenlegion in Puyloubier ziehen und dort zum einen seine medizinische Reha durchlaufen, wie auch durch eine Arbeit in einem der dortigen Betriebe (z.B. Siebdruck, Keramikwerkstatt, Weinanbau, Mitarbeit im Verkauf der Boutique usw.) wieder an das Arbeitsleben herangeführt werden, bis er ggf. wieder seinen Dienst in der Fremdenlegion nach und nach aufnimmt, z.B. in der Verwaltung, Versorgung usw., wenn oder solange er noch nicht, oder nicht mehr, für den Dienst in einer der Kampfkompanien geeignet ist. Nähers zum I.I.L.E. erfahren Sie hier

Veteranenwohnheim in Auriol (Pkt. 3)

Das Veteranenwohnheim „Maison du Legionnaire“ in Auriol ist ein Wohnheim in der Art eines betreuten Wohnens für ehemalige Legionäre, die noch so weit gesundheitlich fit sind, dass sie nicht auf die intensivere Betreuung der I.I.L.E. angewiesen sind. Bis zum 31.12.2025 gehörte das Veteranenheim incl. dem weitläufigen Grundstück einem privaten Trägerverein, von dem es auch betrieben wurde. Zum 01.01.2026 ging es in den Besitz der Fremdenlegion über und wird nun durch die F.E.L.E. betrieben. Näheres zum Maison du Legionnaire erfahren sie hier

Unterstützung von Familien von Legionären die im Dienst um’s Leben gekommen sind (Pkt. 4).

Die Familie eines Legionärs der im Dienst um’s Leben gekommen ist, bekommt zum einen die Hilfen vom französischen Staat, die auch jeder andere Soldat, der sein Leben für Frankreich gelassen hat, bekommt (Witwen- und Halbwaisenrente usw.). Zusätzlich wird bei Legionären die F.E.L.E. tätig. Die Unterstützung durch die F.E.L.E. kann durch finanzielle Hilfe erfolgen, z.B. einmalige Beihilfen zum Kauf von Weihnachtsgeschenken für die Kinder, der Übernahme von Kursgebühren für Weiterbildungskurse, die Übernahme von Mitgliedsgebühren für Sportvereine, die Finanzierung von schulischen Nachhilfestunden bis hin zur Finanzierung des Führerscheins. Die Witwen bekommen, sofern sie bisher nicht oder nur geringfügig berufstätig waren, Unterstützung durch die Vermittlung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst, die speziell für solche Fälle reserviert sind. Bei Bedarf kann es zur Überbrückung finanzieller Notlagen auch eine finanzielle Unterstützung durch eine Beihilfe oder ein zinsloses Darlehen geben.

Bei Legionären, die im Auslandseinsatz um’s Leben kommen, kümmert sich die F.E.L.E. bei Bedarf darum, dass die Familie aus dem Heimatland des Legionärs (mehr als 80% der Legionäre stammen nicht aus Frankreich) zur Trauerfeier nach Frankreich eingeflogen wird (Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten) und wenn gewünscht auch um die anschließende Überführung des Leichnams ins Heimatland des Legionärs, wenn er dort bestattet werden soll.

Rechtliche Betreuungen (Pkt. 5)

Im Gegensatz zu vielen anderen Armeen gibt viele ehem. Legionäre, auch aus den Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgraden, mit sehr langer Dienstzeit. 20 – 25 Jahre sind keine Seltenheit. Auch 30 Jahre kommen regelmäßig vor, vereinzelt sogar 40 Jahre und mehr. Diese Legionäre haben also einen großen Teil ihres Lebens (und Berufslebens) in der Legion mit allen ihren Besonderheiten und Eigenarten verbracht und sind nur das „Leben á la Legion“ gewohnt. Wie jeder alte Mensch kann auch ein Legionär im höheren Alter in die Situation kommen, nicht mehr selbst über seine rechtlichen Belange entscheiden zu können. Bei ehemaligen Legionären kommt die Besonderheit dazu, dass nicht wenige keine eigene Familie in Frankreich gegründet haben, nachdem sie seinerzeit nach Frankreich kamen, um der Legion beizutreten. Wenn es also noch Familie gibt, sitzt die oft im ferneren Ausland und es besteht oft auch nur sporadischer Kontakt. Insofern sind die einzigen Vertrauenspersonen für ehemalige Legionäre andere Legionäre, da diese wissen, wie Legionäre ticken. Das Angebot der F.E.L.E. rechtliche Betreuungen für ehem. Legionäre zu übernehmen ist daher ein sehr sinnvolles Angebot.

Friedhöfe der Fremdenlegion (Pkt. 6)

Wie unter Punkt 6 dargelegt kümmert sich die F.E.L.E. unter anderem um die sog. „Carrés Legion“, das sind eigene Legionsfriedhöfe, die meist in größere allgemeine Friedhöfe eingebettet sind. In Puyloubier gibt es einen eigenen großen Legionsfriedhof, der zum dortigen Invalidenheim gehört. Jeder ehem. Legionär, der seinen Dienst mit „honneur et fidelité“ beendet hat und über das „Certificat de bonne conduite“ (Führungszeugnis der Legion) verfügt, kann einen Platz auf einem dieser Friedhöfe beanspruchen. Dies wird ebenfalls über die F.E.L.E. abgewickelt.

Ein kleiner Teil des Carré Legion in Puyloubier
Finanzierung der F.E.L.E. (Pkt. 9)

Die F.E.L.E. erhält keine staatliche Unterstützung, sondern finanziert sich aus Spenden und Vermächtnissen, den Einnahmen aus dem Invalidenheim in Puyloubier, dem Veteranenwohnheim in Auriol, der finanziellen Unterstützung durch den C.M.L.E., sowie von den Erlösen aus den Verkäufen der Boutique der I.I.L.E. (Wein, Olivenöl, Pastis, sowie ein großes Sortiment von „Legionsartikeln“ aller Art). Auch aus dem Erlös des Verkaufs des Monatsmagazins der Fremdenlegion „Kepi Blanc“ bekommt die F.E.L.E. einen Anteil.


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