An dieser Stelle finden Sie einige “F.A.Q’s” (häufig gestellte Fragen) zur Fremdenlegion und die entsprechenden Antworten. Soweit die F.A.Q’.s das Bewerbungsverfahren betreffen, dienen die Auskünfte der allgemeinen Information über die Fremdenlegion. Ziel dieser Seite ist es nicht, jemanden zu einer Bewerbung bei der Fremdenlegion zu animieren.
Diese F.A.Q. sind in 3 Abschnitte unterteilt:
1. Betreffend die “aktuelle” Fremdenlegion
2. Betreffend Rentenangelenheiten für ehem. Legionäre oder deren Witwen, Bestattungsunternehmen usw. – bitte auf den Link “Rentenangelegenheiten” oberhalb klicken, um direkt zu diesem Abschnitt zu gelangen.
3. Betreffend Auskunft über nahe Verwandte, die bei der Fremdenlegion gedient haben – bitte auf den Link “Auskunft” oberhalb klicken, um direkt zu diesem Abschnitt zu gelangen.
Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)
Frage: Was ist das Höchstalter um sich bei der Fremdenlegion bewerben zu können und wie lange kann man als Legionär dienen?
Antwort: Interessierte Bewerber dürfen am Tag der Bewerbung maximal 39,5 Jahre alt sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gibt es nicht.
Das Höchstalter für aktive Legionäre beträgt bei Mannschaftsdienstgraden, also bis einschließlich Dienstgrad Caporal-Chef, je nach genauem Geburtsjahrgang 55 bis 57 Jahre. Spätestens dann muss der Legionär seinen Dienst beenden. Die Altersgrenze für Unteroffiziersdienstgrade beträgt 60, bzw. 62 Jahre.
Frage: Wird auch aktuell, während der COVID-19 Pandemie, rekrutiert?
Antwort: Ja! Es sind jedoch einige wichtige Dinge zu beachten:
Ungeimpfte Bewerber können sich derzeit nur direkt im Vorauswahlzentrum Aubagne bewerben, nicht im Vorausauswahlzentrum Paris (Fort de Nogent) und auch nicht in den Rekrutierungsbüros! Weiterhin muss von jedem Bewerber (auch den Geimpften, die sich ggf. in Paris oder einem der Rekrutierungsbüros bewerben) ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Ein “Anti-Gen-Schnelltest” (in Deutschland auch unter “Bürgertest” bekannt) ist nicht ausreichend.
Frage: Was braucht man um Legionär zu werden, wo muss man sich melden und wie lange dauert das Bewerbungs-/Auswahlverfahren?
Antwort: Siehe Rekrutierung
Eine Bewerbung ist nur persönlich und nur in Frankreich möglich (nicht schriftlich, telefonisch, per Fax oder eMail) Es gibt auch keine Bewerbungsunterlagen oder Infomaterial, die/das man anfordern könnte. Das Auswahlverfahren dauert je nach Ort der Erstvorstellung im Normalfall 2 bis 2,5 Wochen, in seltenen Fällen 3 Wochen.
Frage: Ist für die persönliche Vorstellung zur Bewerbung in einem Informations-/Rekrutierungsbüro eine vorherige Terminvereinbarung notwendig oder möglich?
Antwort: Nein, weder, noch ! Die Rekrutierungsbüros sind “rund um die Uhr” besetzt und stehen -zumindest offiziell, der alten Tradition folgend- 24 Std. pro Tag an 365 Tagen im Jahr den Bewerbern offen, so dass Bewerber jederzeit und ohne Termin vorsprechen können (Termine werden nicht vergeben). In der Praxis haben sich jedoch in den Informations-/Rekrutierungsbüros schon seit einigen Jahren “normale Bürozeiten” etabliert, außerhalb derer nicht rekrutiert wird, man also nicht eingelassen wird. Beispiel Rekrutierungsbüro Strasbourg: Öffnungszeiten Mo.-Do. 08:00 – 17:30, Fr. 08:00 – 17:00, Sa. + So. geschlossen. Bei den übrigen P.I.L.E. ist eine Vorstellung ebenfalls in jedem Fall Montags-Freitags von 08:00 bis -je nach P.I.L.E. unterschiedlich- 17:00 oder 18:00 Uhr möglich. Wegen anderer Zeiten (v.a. auch am Wochenende) empfiehlt es sich in dem P.I.L.E. in dem man sich vorstellen möchte anzurufen und nachzufragen. Im Vorauswahlzentrum Paris (C.P.N. Fort de Nogent) gelten etwa die selben Zeiten. Eine Bewerbung/Vorstellung direkt im Vorauswahlzentrum Aubagne (Quarier Vienot) ist auch Samstag und Sonntag möglich, man sollte aber auch dort nicht unbedingt mitten in der Nacht erscheinen, wenn man nicht Gefahr laufen will auf den nächsten Morgen vertröstet zu werden, sondern ebenfalls zu “üblichen Zeiten” (08:00 bis 18:00 Uhr). Bewerber die nicht über eine gültige (in Frankreich anerkannte) COVID-19-Impfung verfügen, können sich derzeit nur im Vorauswahlzentrum Aubagne (C.P.S. Aubagne / Quartier Vienot) vorstellen.
Frage: Sind Fremdenlegionäre “Söldner”?
Antwort: Ganz klares Nein! Fremdenlegionäre sind ganz reguläre Angehörige des französischen Heeres (Armee de terre) somit der französischen Streitkräfte, wie alle anderen französischen Soldaten auch. Sie sind daher auch “Kombattanten” im Sinne der “Genfer Konvention” und der “Haager Landkriegsordnung”.
Sie werden grundsätzlich auch nicht anders besoldet als die übrigen Angehörigen der französischen Armee. Die “Bezahlung” war noch nie der primäre Grund für einen jungen Mann sich der Legion anzuschließen. Selbst bei den heute stark in der Legion vertretenen Nationalitäten aus Nicht-EU-Staaten mit geringem Durchschnittseinkommen und/oder hoher Arbeitslosigkeit (wie Moldawien und die Ukraine – um nur 2 Beispiele zu nennen), steht nicht das Geld an erster Stelle, sondern die Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Frankreich und ggf. später die französische Staatsbürgerschaft. Die Hauptmotivation der Legionäre, hauptsächlich aus den “westlichen Teilen” der Erde, ist nach wie vor die Abenteuerlust, der Wunsch Grenzerfahrungen zu machen und in einem der besten militärischen Großverbände der Welt als Soldat zu dienen. Der Mythos von dem die Legion umgeben ist, tut seit übriges dazu.
Mit “privaten Sicherheitsfirmen” wie “Academi” (früher: Blackwater) oder der russischen “Wagner-Gruppe” hat die französische Fremdenlegion nicht das Geringste gemein. Darum: Sollten Sie je einem Legionär oder ehem. Legionär begegnen und ihn als “Söldner” bezeichnen, werden Sie entschiedenen Protest als Antwort bekommen.
Frage: Ist die Fremdenlegion eine “Spezialeinheit”?
Antwort: Nein! Selbst bei denkbar weitester Auslegung des Begriffes “Spezialeinheit” nicht. Es scheitert schon am Begriff “Einheit”. Denn die Fremdenlegion ist zwar einerseits als solches eine “Einheit” die extrem viel Wert auf ihre Tradition und Korpsgeist legt, andererseits wird sie jedoch längst nicht mehr so isoliert geführt und eingesetzt, wie das noch vor Jahrzehnten der Fall war. Sie ist heute komplett in die Strukturen des franz. Heeres eingebettet, jedoch nicht “als Ganzes”, sondern regimentsweise in verschiedene Brigaden des französischen Heeres. Die einzelnen in Kontinentalfrankreich stationierten Regimenter der Fremdenlegion sind 3 verschiedenen Brigaden des Heeres unterstellt (6e Brigade legere blindee, 11e Brigade parachutiste, 27e Brigade d’Infanterie de montagne) und werden bei größeren Konflikten im Brigaderahmen eingesetzt. Die 2 in Übersee stationierten Regimenter unterstehen einem “Spezialstab für Auslands- und Überseestreitkräfte” (EMSOME) und sind in die jeweiligen örtlichen Militärmissionen implementiert. Nur die 3 “administrativen” Regimenter 1er R.E. (Stab/Verwaltung), 4e R.E. (Ausbildung) und G.R.L.E. (Rekrutierung) unterstehen noch direkt dem Oberbefehlshaber der Fremdenlegion, wobei auch dieser selbstverständlich dem Oberbefehlshaber des Heeres untersteht (siehe Grafik bei COM.LE.). Die Legion als Ganzes war letztmalig im Algerienkrieg im Einsatz. Ein gesamtes Legionsregiment einzeln und autark letztmalig in Kolwezi 1978. Im 2. Golfkrieg 1990/91 stellte die Legion in Form von 3 nahezu kompletten Regimentern (1er REC, 2e REI, 6e REG) etwa die Hälfte der französischen Bodentruppen im Verbund der “Division Daguet”. Die Legion ist, wie auch Stefan Müller es in seinem Buch “Mythos Fremdenlegion” zutreffend beschreibt, ein Verband “gut ausgebildeter Soldat(en), extrem belastbar und sportlich, gehorsam und kameradschaftlich” . Spezialeinheiten im engeren Sinne (im Sinne von Kommandoeinheiten) finden sich -je nach Einheit unterschiedlich in einer Stärke von einem halben bis zu einem ganzen Zug, also ca. 15 bis 35 Mann- in 3 Regimentern der Legion: Das Groupement Commando Parachutistes (GCP) des 2e REP, das Groupement Commando Montagne (GCM) des 2e REG, sowie die 2 Groupements Plongeurs Combat Genie des 1er und 2e REG (GPC 1 und 2). Jedoch gehören selbst diese Kommandoeinheiten nicht zu den Heeres-Spezialeinheiten, die ständig dem Oberkommando der französischen Spezialeinheiten (COS) unterstellt sind, dem sog. “1. Kreis”. Dort sind als Infanterieeinheiten des Heeres lediglich das 1er RPIMa und das 13e RDP -beides Regimenter die nicht zur Legion gehören- vertreten. Die genannten 4 Kommandoeinheiten der Legion gehören zum “2. Kreis” des COS und werden nur bei Bedarf unterstellt, ebenso wie viele andere kleine Kommandoeinheiten anderer Regimenter, wie z.B. die GCP der verschiedenen Fallschirmjägerregimenter des Heeres.
Frage: Muss man französisch sprechen können, um der Fremdenlegion beitreten zu können?
Antwort: Nein! Natürlich sind entsprechende Sprachkenntnisse von Vorteil, jedoch sprechen mehr als die Hälfte der Bewerber überhaupt kein Französisch, wenn sie sich bewerben. Französisch als Muttersprache haben ca. 20% der Bewerber. Ein Grundstock der französischen Sprache wird während der Grundausbildung vermittelt. Der Rest ist “learning by doing” während der Dienstzeit.
Frage: Gibt es ausnahmsweise (z.B. bei besonderen Qualifikationen) die Möglichkeit bei der Fremdenlegion zu engagieren, obwohl man das Höchsteintrittsalter von aktuell 39 Jahren und 6 Monaten bereits überschritten hat?
Antwort: Nein!
Frage: Gibt es die Möglichkeit (z.B. bei besonderen Qualifikationen oder aufgrund in anderen Streitkräften erlangten Dienstgraden) bei der Fremdenlegion direkt mit einem höheren Dienstgrad (z.B. Unteroffizier) zu engagieren?
Antwort: Nein!
Ein neuer Legionär beginnt seine Laufbahn immer und ausnahmslos als “Legionnaire de 2° classe”, völlig unabhängig von Vorausbildungen oder Dienstgraden in anderen Streitkräften. Nach dem 2. Weltkrieg engagierten bspw. ehem. deutsche Wehrmachtsoffiziere die dort die Dienstgrade Hauptmann oder Major (z.B. das sog. “Flieger-Ass” Siegfried FREYTAG) innehatten, als “einfache Legionäre” bei der Legion. Auch heute ist es Gang und Gebe, dass z.B. deutsche Bewerber bei der Bundeswehr bereits Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel usw. waren. Insbesondere aus ehem. “Ostblock-Staaten” (v.a. Russland) sind auch heute noch Bewerber keine große Seltenheit, die dort bereits einen Offiziersrang innehatten. Sie beginnen dennoch alle als einfacher Legionär. Einzige Ausnahme bilden die “naturalfranzösischen” Offiziere, die nach dem Besuch einer Offiziersschule der “regulären Armee” (z.B. St. Cyr – Voraussetzung für den Besuch: Franz. Staatsangehörigkeit und franz. Abitur) als Leutnante zur Legion versetzt werden. Auch höhere Offiziere, die aus anderen Teilen des franz. Heeres vorübergehend (meist für 2-4 Jahre am Stück) zur Legion versetzt werden, behalten selbstverständlich ihren bisherigen Dienstgrad.
Frage: Was verdient ein Fremdenlegionär?
Antwort: Siehe Besoldung
Anzumerken ist hier, dass Legionäre bis einschließlich zum Dienstgrad Caporal “Wohnen und Essen” in der Kaserne, sowie die komplette Dienstkleidung umsonst bekommen, der Sold also komplett zu Ihrer Verfügung steht. Lediglich wenn der Legionär im Urlaub oder an freien Tagen am Essen in der Kaserne teilnimmt, wird ihm hierfür ein geringer Betrag berechnet. Ferner ist eine Risiko-Lebensversicherung auf eigene Kosten verpflichtend abzuschließen.
Frage: Darf ein Fremdenlegionär Kontakt zu seiner Familie haben?
Antwort: Selbstverständlich, auch wenn es anders lautende Gerüchte gibt. Einzige Ausnahme ist die Zeit des Bewerbungsverfahrens und der Grundausbildung, also die ersten 4,5 bis 5 Monate ab dem Tag der Bewerbung. Danach darf der Legionär Kontakt haben mit wem immer er will. Im Jahr 2020 wurde eine Regelung eingeführt, die es Bewerbern, die Ihre Familie ohne Mitteilung des “wohin” verlassen haben, erlaubte bereits im ersten Drittel der Grundausbildung die Familie kurz schriftlich über die reine Tatsache zu informieren, dass sie in die Fremdenlegion eingetreten sind. Diese Regelung wurde unserer Kenntnis nach 2022 jedoch wieder abgeschafft. Soweit das zutreffend ist gilt wieder die alte Regel, dass der erste Kontakt zur Familie möglich ist, sobald man gegen Ende der Grundausbildung sein Telefon zurückerhält.
Frage: Gibt es bei der Legion sog. “Heimschläfer” (eigene Wohnung/wohnen bei Eltern oder Freundin)?
Antwort: Jein. Mannschaftsdienstgrade sind innerhalb der ersten 5 Dienstjahre verpflichtet in der Kaserne zu wohnen. Eine eigene Wohnung darf ein Legionär erst unterhalten, wenn er mindestens 5 Dienstjahre und den Grad Caporal-Chef hat. Ausnahmen sind für Caporaux mit mind. 5 Dienstjahren theoretisch möglich. Vor Ablauf von 5 Dienstjahren dürfen nur Legionäre eine eigene Wohnung unterhalten, die bereits den Dienstgrad Sergent innehaben. An komplett freien Wochenenden dürfen auch Mannschaftsdienstgrade mit weniger als 5 Jahren Dienstzeit außerhalb der Kaserne übernachten, wobei eine “Heimfahrt” zu den Eltern natürl. bei Nicht-Franzosen in aller Regel schon aufgrund der Entfernung scheitert und der Grenzübertritt durch die Legion genehmigt werden müsste (was er in aller Regel -außer für längeren Urlaub, siehe nächste Frage- nicht wird). Sollte der Legionär am Stationierungsort eine Freundin mit Wohnung haben, kann er an einem komplett freien Wochenende dort übernachten.
Uniformpflicht: Legionäre mit weniger als 5 Dienstjahren (außer Sergenten) müssen bei Ausgang in die Stadt nach dem Dienst oder an einzelnen dienstfreien Tagen die Ausgehuniform tragen. Zivilkleidung ist nicht gestattet. Nur während des Urlaubs ist diesen Legionären Zivilkleidung innerhalb der Garnision (Stationierungsort und Umgebung) gestattet.
Frage: Bekommt ein Fremdenlegionär Urlaub? Wenn ja, wie viel?
Antwort: Selbstverständlich erhalten auch Fremdenlegionäre Urlaub und zwar gar nicht wenig, nämlich 45 (Werk-)Tage pro Jahr (ab dem 3. Dienstjahr). In den ersten beiden Dienstjahren bekommt ein Legionär noch nicht die “vollen” 45 Tage Urlaub, sondern im 1. Dienstjahr 20 Tage und im 2. Dienstjahr 35 Tage. Zu beachten ist dabei, dass dieser Urlaub nur innerhalb französischen Hoheitsgebietes verbracht werden darf, solange man unter “Anonymat” dient. Realistisch ist der erste Heimaturlaub meist erst im 2. Dienstjahr möglich. Ausgeschlossen ist Urlaub in Kriegs- oder Krisengebieten (z.B. aktuell Ukraine), selbst wenn es sich dabei um das Heimatland des Legionärs handelt. Innerhalb Frankreichs unterhält die Legion 2 Übernachtungs-/Ferienzentren in denen Legionäre sehr(!) günstig ihren Urlaub verbringen können (das C.H.A.L.E. in La Ciotat und das Ferienzentrum in Malmousque), auch mit Familie.
Solange der Legionär nur innerhalb Frankreichs Urlaub machen darf, kann ihn seine Familie (z.B. aus Deutschland) problemlos in Frankreich besuchen und dort einen gemeinsamen Urlaub verbringen. Einige Regimenter (z.B. das 2e R.E.P. auf Korsika) halten extra dafür eigene Ferienappartements vor, die der Legionär für einen Familienurlaub buchen kann.
Voraussetzungen für Urlaub außerhalb franz. Staatsgebietes/im Heimatland:
– Dienst nicht mehr unter Anonymat (angenommene Identität)
– Erlaubnis der Legion (ab 2. Dienstjahr iaR. kein Problem)
– Man hat einen gültigen Ausweis/Pass seines Heimatlandes
– Urlaubsziel ist kein Kriegs- oder Krisengebiet
Frage: Ich habe die Krankheit oder körperliche Einschränkung XY … Kann ich mich dennoch bewerben?
Antwort: Eine Bewerbung ist natürlich möglich. Nur muss man damit rechnen, bereits nach der ersten medizinischen Begutachtung wieder nach Hause geschickt zu werden. Im Bereich “Rekrutierung” haben wir einige Krankheiten/Einschränkungen aufgezählt, die einem Engagement bei der Fremdenlegion zu 100% entgegenstehen, sowie auch einige Dinge (z.B. Kurzsichtigkeit bis zu einem gewissen Grad, Plattfüße bis zu einem gewissen Grad, usw.), trotz derer ein Engagement grds. möglich ist. Prinzipiell entscheidet über die Verwendungsfähigkeit eines Bewerbers der medizinische Dienst der Fremdenlegion in Aubagne im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Auskünfte oder gar Entscheidungen “vorab” sind nicht möglich. Wir haben keine Möglichkeit die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung “trotz Einschränkung/Krankheit XY” realistisch einzuschätzen. Wir sind keine Mediziner. Entsprechende Anfragen an uns sind daher vollkommen sinnlos.
Ein potenzieller Bewerber sollte sich 2 Dinge überlegen:
1.) Ein Fremdenlegionär, zumindest einer der in einer Kampfkompanie dient, ist körperlich gefordert (Sport, Trainingsmissionen, körperlich anspruchsvolle Lehrgänge) wie kaum ein anderer Soldat einer europäischen Armee außerhalb von Spezialeinheiten und muss in der Lage sein, jederzeit an jedem Ort der Welt (sei es in der Wüste, im Gebirge oder in tropischen Dschungelgefilden) eingesetzt zu werden.
2.) Die Fremdenlegion hat auf jede frei werdende Stelle etwa 10-12 Bewerber. Welchen Grund sollte die Legion daher haben, einen Bewerber zu akzeptieren, der von vornherein medizinische/körperliche Einschränkungen mitbringt und daher ggf. für eine Vielzahl von Verwendungen ausscheidet?!
Richtig: Keinen !!
Frage: Gibt es bei der Legion eine Impfpflicht?
Antwort: Ja! Schon während der Grundausbildung wird eine notwendige Standard-Kombi-Impfung verabreicht/ggf. aufgefrischt, z.B. Diphterie, Tetanus, Keuchhusten (DTP-Impfung) oder aktuell auch COVID-19. Ferner sind spätestens vor Auslandseinsätzen weitere Impfungen verpflichtend, wie z.B. gegen Gelbfieber oder Malaria.
Frage: Können sich Frauen bei der Fremdenlegion bewerben?
Antwort: Nein! Frauen werden bei der Fremdenlegion nicht aufgenommen. Dennoch dienen / arbeiten auch einige wenige Frauen in den einzelnen Regimentern der Fremdenlegion, im Sanitätsbereich (z.B. als Ärtzin / Zahnärztin) oder im Verwaltungsbereich. Weiterhin gibt es im 3° R.E.I. sowie im D.L.E.M weibliche Soldaten die dem äußeren Anschein nach wie Legionäre aussehen (also zumindest im Dienst die selbe Uniform/Kampfanzug mit den entsprechenden Abzeichen der Legion tragen). Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es sich bei den beiden Regimentern um sogenannte “Regiments mixté” handelt, also Regimenter bei denen Teileinheiten (z.B. ein Zug oder maximal eine Kompanie) vom “normalen” französischen Heer gestellt werden, oder bei denen es “gemischte Kompanien” gibt. Diese Soldatinnen sind Angehörige des regulären französischen Heeres, obwohl sie die Dienst-Uniform der Legion tragen. Die Paradeuniform der Legion und vor allem das “Kepi Blanc” sind ihnen nicht gestattet.
Frage: Hat man als Vorbestrafter die Möglichkeit bei der Fremdenlegion zu engagieren?
Antwort: Das ist abhängig von der Art der Vorstrafe. Näheres dazu siehe im Bereich “strafrechtliches Vorleben” unter Rekrutierung
Frage: Kann man (durch ein Engagement) bei der Fremdenlegion einer Haftstrafe entgehen, zu der man im Heimatland (oder sonst irgendwo) verurteilt wurde?
Antwort: Klares Nein! Auch wenn dieser Mythos sich hartnäckig hält – es ist nicht möglich einer Haftstrafe im Heimatland (oder sonst irgendwo) zu entgehen, indem man sich bei der Fremdenlegion meldet. Im Gegenteil – sollte es bereits einen Haftbefehl geben besteht sogar die Gefahr, dass man von der französischen Militärpolizei festgenommen wird und an die zivile französische Polizei übergeben wird, von wo aus man dann an die Behörden des Heimatlandes (bzw. des Staates in dem man gesucht wird) überstellt wird.
Frage: Bekommt man bei der Fremdenlegion eine neue Identität?
Antwort: Jein! Das Thema “neue Identität” ist mit das am meisten diskutierte, wenn es um die Fremdenlegion geht. Die Regelungen zu diesem sog. “Anonymat” wurden bereits oft geändert, alleine in den letzten 15 Jahren mehrmals. Der aktuelle Stand für neue Legionäre / Bewerber ist der folgende:
Stand März 2023:
Stand März 2023 scheint es bereits wieder einmal eine grundsätzliche Änderung hinsichtlich des Anonymats gegeben zu haben, für die wir aber keine -offizielle- Bestätigung seitens der Fremdenlegion haben und erfahrungsgemäß auch nicht ausdrücklich bekommen werden. Aktuell scheint es ohne Weiteres wieder möglich zu sein, auch seine gesamte Dienstzeit unter Anonymat zu dienen, abweichend von der bisher geltenden Regelung, dass spätestens nach Ende des 1. Dienstjahres das Verfahren zur Wiederherstellung der echten Identität eingeleitet werden muss. Bis zur Klärung belassen wir auch die “alte Regelung” im Absatz unterhalb, jedoch durchgestrichen.
Jeder Bewerber bekommt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens und (wenn er angenommen wird) der Grundausbildung eine “angenommene” Identität (Identité declarée). In der Regel, aber nicht immer, werden dafür die Initialen des realen Namens verwendet und ein anderer Name aus dem Herkunftsland des Bewerbers ausgewählt (durch die Legion). Aus den Deutschen Patrick Schmitz oder Kevin Müller wird also z.B. Peter Schuster oder Karsten Meier, aus dem Briten John Crawford wird z.B. Jason Conway usw. Das Geburtsdatum wird meist um eine oder zwei Stelle(n) nach vorne und/oder hinten verändert, also aus dem z.B. 03.06.1995 wird z.B. der 04.05.1993. Als Geburtsort wird in aller Regel die Hauptstadt des Herkunftslandes angegeben, bei Deutschen also Berlin, oder die Landeshauptstadt des Heimatbundeslandes, bei z.B. Bayern also München. Der Bewerber bekommt lediglich eine “carte identité militaire” (Militärdienstausweis) auf den neuen Namen, keine sonstigen Personalpapiere. Die neue Identität kann nach Ende der Grundausbildung, also nach insg. etwa 6 Monaten (incl. Bewerbungsverfahren) wieder abgelegt werden. Dazu muss das sog. RSM-Verfahren eingeleitet werden (régularisé de situation militaire – Wiederherstellung der echten Identität). Notwendig dazu sind 3 Dinge: Das Formular “RSM”, 2 Passbilder und eine aktuelle Geburtsurkunde, ausgestellt vom Heimatland, in internationaler Form (mehrsprachig), nicht älter als 6 Monate. Zuständig für die Abwicklung ist das B.A.L.E. im Hauptquartier in Aubagne. Spätestens am Ende des ersten Dienstjahres muss(!) das RSM-Verfahren eingeleitet werden, d.h. die neue Identität “erlischt” nach spätestens 1 Jahr (und einigen Wochen, die das Verfahren in Anspruch nimmt) wieder. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur noch bei Bewerbern, die durch den Eintritt in die Legion Schwierigkeiten mit dem Gesetz in Ihren Heimatländern bekommen würden (z.B. Österreicher und Schweizer). Für schon länger dienende Legionäre galten auch während der “1-Jahres-Regelung” (oberhalb durchgestrichen) teilweise noch andere, ältere, Vorschriften. Diese können u.U. auch ohne besondere Voraussetzungen zu erfüllen ihre gesamte Legionszeit unter der angenommenen Identität dienen, was aber auch Nachteile hat. So kann z.B. kein ziviler Führerschein unter der angenommenen Identität erworben werden und auch Urlaub außerhalb französischen Hoheitsgebietes wird in aller Regel nicht genehmigt. Auch die Annahme der französischen Staatsangehörigkeit ist nicht möglich, solange man noch unter Anonymat dient. Selbst der Abschluss bestimmter Verträge (z.B. Mobilfunkvertrag) oder die Eröffnung eines Bankkontos bei einer Bank eigener Wahl ist nicht möglich. Spätestens mit dem Austritt aus der Fremdenlegion (Rente / Vertragsende) erlischt auch für diese Legionäre die neue Identität, auch dann, wenn sie ggf. die französische Staatsbürgerschaft annehmen. Der französische Pass wird dann auf den realen Namen ausgestellt.
Familienstand: Jeder Bewerber wird offiziell als “ledig, ohne Kinder” aufgenommen, unabhängig vom tatsächlichen Familienstand.
Frage: Wie viele Bewerber pro Jahr werden in der Legion aufgenommen?
Antwort: Die Legion legt jedes Jahr eine Anzahl neu einzustellender Bewerber fest. Abhängig davon, ob in dem jeweiligen Jahr eine Aufstockung, Reduzierung oder Beibehaltung der jeweiligen Mannschaftsstärke geplant ist, ist diese Zahl unterschiedlich hoch und liegt im Normalfall meist zwischen 1.300 und 1.800 Neueinstellungen. Davon und von der Anzahl der Bewerber pro Jahr ist die Annahmequote abhängig. In den letzten 15 Jahren lag sie zwischen 8% und 20%, wobei die 8% die Jahre betreffen, in denen die Mannschaftsstärke erheblich reduziert wurde (2012/13) und zum Teil deutlich unter 1.000 Neuverpflichtungen erfolgten; und die 20% die Jahre, als die Mannschaftsstärke wieder aufgestockt wurde (2015-2017/18). Im Normalfall liegt die Annahmequote durchschnittlich bei 10 bis 12%, das heißt 1 von 10, bzw. 12 Bewerbern bekommt am Ende einen Vertrag.
Frage: Ist es für Deutsche verboten/eine Straftat in die Fremdenlegion einzutreten?
Antwort: Nein! Seit Ende des 2. Weltkriegs in keinem Fall. In der Zeit davor war die Gesetzeslage in Deutschland je nach Epoche unterschiedlich.
Frage: Verliert ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er der Fremdenlegion beitritt?
Antwort: Nein! Auch dies ist ein -falsches- Gerücht, das sich hartnäckig hält. Für einen deutschen Staatsbürger hat ein Eintritt in die Fremdenlegion keinesfalls den erzwungenen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge. Bis vor einigen Jahren war es so, dass deutsch-französische Doppelstaatler die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, wenn sie -ohne Erlaubnis des deutsches Staates- in die Fremdenlegion eintraten [§ 28 StAG]. Dies war jedoch keine Besonderheit speziell in Bezug auf die Fremdenlegion, sondern betraf jeglichen freiwilligen Eintritt (verpflichtender Wehrdienst war nicht von der Regelung betroffen) in die Streitkräfte eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit man neben der deutschen hatte. Es wurde jedoch seitens Deutschlands bereits vor vielen Jahren eine Regelung erlassen, die es jedem Deutschen (und auch den Doppelstaatlern) erlaubt, in die Streitkräfte eines anderen EU-Staates und/oder NATO-Staates (also auch Frankreichs) einzutreten ohne die Staatsangehörigkeit zu verlieren. § 28 StAG käme also nur noch dann zur Anwendung, wenn z.B. ein Deutsch-Chinese freiwillig in die chinesischen Streitkräfte eintreten würde, oder ein Deutsch-Russe in die russischen Streitkräfte usw.
Frage: Läuft der erste Vertrag immer über 5 Jahre, oder sind auch längere oder kürzere Verpflichtungszeiten möglich?
Antwort: Der Erstvertrag läuft immer über 5 Jahre. Eine kürzere Laufzeit ist nicht möglich, sowie auch keine längere beim Erstvertrag. Verlängerungen sind für Zeitspannen von 6 Monaten bis in der Regel 3 Jahren möglich. Wenn der Legionär zum Zeitpunkt der Verlängerung weniger als 2 Jahre Restdienstzeit hat, kann maximal wieder bis auf 5 Jahre Restdienstzeit aufgestockt werden, also bei 1 Jahr Restdienstzeit um 4 Jahre verlängert werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Vertrag legionsseitig nicht weiter verlängert wird, wenn der Legionär am Ende des 6. Dienstjahres nicht mindestens den Dienstgrad Caporal innehat.
Frage: Kann man nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens noch mal “nach Hause” zurückkehren um dort z.B. die Wohnung zu kündigen, Verträge aufzulösen oder sonstiges?
Antwort: Nein, keinesfalls !!! Alle diese Dinge müssen im Vorfeld erledigt werden, bzw. es müssen ggf. Verwandte/Freunde damit beauftragt/bevollmächtigt werden. Dieser Umstand stellte sich schon oft als “große Überraschung” für Bewerber heraus, die schlecht informiert die Reise nach Frankreich zur Bewerbung angetreten haben. Nach erfolgreicher Bewerbung wird man direkt zur Grundausbildung nach Castelnaudary ins 4e R.E. versetzt und von da aus, über das 1er R.E. in Aubagne, ins Stammregiment. Es gibt bis zum Ende der Grundausbildung auch keine Möglichkeit telefonisch (o.ä.) Kontakt zur Familie etc. aufzunehmen. Die erste Möglichkeit -erlaubterweise- in die Heimat zu fahren, bietet sich realistisch gesehen frühestens im 2. Dienstjahr
Frage: Kann man sich ausschließlich für ein bestimmtes Regiment (z.B. Fallschirmjäger oder Pioniere) oder eine bestimmte Verwendung (z.B. Kampftaucher, Scharfschütze oder auch Musiker) bewerben?
Antwort: Nein ! Es ist einzig und alleine die Entscheidung der Fremdenlegion, in welches Regiment man nach der Grundausbildung versetzt wird. Dabei wird man den Wünschen des jungen Legionärs allerdings nach Möglichkeit nachkommen, soweit die entsprechende Eignung für das Regiment vorhanden ist und dort entsprechender Bedarf besteht. Auch spielen evtl. zivile Vorausbildungen dabei eine Rolle (ein z.B. Baumaschinenführer ist grds. für eines der Pionierregimenter geeignet – Ein ausgebildeter Rettungssanitäter kann damit rechnen, auch bei der Legion als Sanitäter eingesetzt zu werden).
Besonderheit: Die besten 3 Absolventen einer jeden Grundausbildungskompanie dürfen sich das Regiment frei aussuchen, in das sie versetzt werden möchten. Über die genaue Verwendung innerhalb dieses Regiments entscheidet jedoch wiederum die Legion. Es ist also durchaus möglich, dass man zwar in sein “Wunschregiment” versetzt wird, dort aber nicht z.B. in eine der Kampfkompanien, sondern in eine Verwaltungs-, Transport-, oder Infrastruktureinheit.
Besonderheit MLE (Musique de la Legion Etrangere = Musikkorps):
An einem in einer Militärkapelle gefragten Instrument (z.B. Trompete, Posaune) ausgebildete Musiker, oder Musiker mit nachweislich vorhandener Orchester- oder Band-Erfahrung können bei der Bewerbung angeben, dass sie sich für eine Verwendung bei der MLE interessieren. Sollten sie dafür geeignet sein (was u.a. durch ein “Vorspielen” dort festgestellt wird) ist eine Verwendung dort (die MLE ist Teil des 1er Regiment Etranger) ziemlich wahrscheinlich. Zu beachten ist dabei jedoch, dass diese Bewerber ansonsten das exact selbe Bewerbungsverfahren durchlaufen und bestehen müssen, wie alle anderen Bewerber. Auch absolvieren sie die selbe Grundausbildung. Ferner ist es möglich, dass sie -auch schon im Rahmen des 5jährigen Erstvertrages- von der “Musik” weg in eine andere Kompanie oder ein anderes Regiment versetzt werden, mit einer gänzlich anderen Verwendung (z.B. eine Verwaltungskompanie oder -bei Eignung- Kampfkompanie).
Frage: Wann wird der Vertrag unterschrieben und was ist, wenn man kurz danach merkt, dass das alles doch nichts für einen ist?
Antwort: Der Vertrag wird durch den Legionär bereits im Vorauswahlzentrum (also in Paris oder Aubagne) unterschrieben, er wird dort jedoch noch nicht von der Legion gegengezeichnet und auch noch nicht ausgehändigt. Der Legionär unterschreibt seine Verpflichtung also bereits bevor er überhaupt weiß, ob er am Ende angenommen wird. Wird er angenommen, erfolgt die Übergabe des dann auch von der Legion unterzeichneten Vertrages in einer feierlichen Zeremonie im Hauptauswahlzentrum, bzw. im “Salle d’honneur” (Ehrensaal) des 1er Regiment Etranger. Während es früher so gut wie keine Möglichkeit für den Legionär gab, den einmal unterschriebenen Vertrag wieder rückgängig zu machen, ist die Situation heute anders. Es gibt eine -beidseitige- Probezeit von 6 Monaten (diese 6 Monate umfassen in jedem Fall die Bewerbungsphase ab Vertragsunterzeichnung, die Grundausbildung in Castelnaudary, sowie die Zeit in Aubagne zwischen Grundausbildung und Versetzung ins Stammregiment). Während des Auswahlverfahrens hat man jeden Tag die Möglichkeit zu sagen, dass man nicht weiter teilnehmen möchte und wird direkt wieder nach Hause geschickt. Es wird während des Auswahlverfahrens auch aktiv jeden Tag beim Antreten gefragt, ob jemand ausscheiden möchte. Ist das der Fall bekommt man von der Legion eine Fahrkarte bis zu dem Ort, in dem das Rekrutierungsbüro liegt, in dem man sich vorgestellt hat. Wurde man angenommen und ins Grundausbildungsregiment nach Castelnaudary versetzt, wird auch die Zeit dort (4 Monate) wie gesagt noch als Probezeit betrachtet. Der angehende Legionär, der dort ernstlich den Wunsch äußert die Ausbildung abzubrechen, kann dies ohne Probleme tun. Nach Ende der Grundausbildung -nach der Versetzung ins Stammregiment- hat der Legionär theo. ebenfalls noch 1-2 Wochen um sich umzuentscheiden. Im Regelfall erkennt die Legion jedoch spätestens am Ende der Grundausbildung die entsprechenden Kandidaten und es erfolgt gar keine Versetzung ins Stammregiment mehr, bzw. allenfalls unter Vorbehalt (Probezeitverlängerung durch die Legion). Später müssen in aller Regel gesundheitliche Gründe vorliegen, um aus dem laufenden Vertrag problemlos entlassen zu werden.
Frage: Bekommt man auch in der Grundausbildung bereits Sold?
Antwort: Ja! Die Soldhöhe während der Grundausbildung beträgt rd. 1.280 EUR monatlich/netto, wovon während der Grundausbildung zunächst jedoch nur rd. 120 EUR wöchentlich ausgezahlt werden. Der Rest wird auf das von der Legion vermittelte Bankkonto (s. nächste Frage) überwiesen und der Legionär hat nach der Versetzung ins Stammregiment Zugriff darauf. Auch bereits vor der Grundausbildung, während des Auswahlverfahrens (ab “Status Blau”, den man in Aubagne erreicht), bekommt man etwas Sold (ca. 35,00 EUR pro Tag). Näheres unter: Karriere – Besoldung.
Frage: Wie wird der Sold ausgezahlt, hat jeder Legionär ein eigenes Bankkonto?
Antwort: Ja! Der Sold wird auf ein Basis-Konto (Guthabenkonto) bei der Bank “Crédit Agricole” gezahlt, welches durch Vermittlung der Legion direkt vor Beginn der Grundausbildung auf den “Anonymatsnamen” eröffnet wird. Der Legionär bekommt eine Girokarte, mit der er an Automaten der Bank Geld abheben kann. Die Tageslimits sind unterschiedlich, je nach dem ob das Geld im Bezirk des Stationierungsortes abgehoben wird, oder in einem anderen Bezirk, so wie es z.B. auch bei den Sparkassen in Deutschland der Fall ist. Wird man an einen Stationierungsort außerhalb des bisherigen Bankbezirks versetzt, kann man den “Heimatbezirk” bei der Bank ändern lassen. Ebenso kann die Karte nach bereits kurzer Zeit in eine andere umgetauscht werden, mit der Abhebungen an allen Geldautomaten (also nicht nur denen der Crédit Agricole) möglich sind, die das “VISA electron” Symbol tragen. Achtung: Die Legion hat die Befugnis, dieses Konto im Falle einer Desertation zu sperren! Zugriff auf das Konto erhält der Legionär erst nach Ende der Grundausbildung. Es können ab dann auch Überweisungen vorgenommen werden. Nicht möglich ist ein Dispokredit, oder die Angabe dieses Kontos bei Vertragsabschlüssen aller Art (z.B. der Beantragung einer Kreditkarte), solange das Konto auf den Anonymatsnamen läuft. Diese Dinge gehen erst, wenn der Legionär wieder unter seiner echten Identität dient und das Konto entsprechend “umgeschrieben” wurde. Ein eigenes Konto, bei einer (anderen) Bank nach eigener Wahl, darf der Legionär in der Regel erst nach 5 Jahren unterhalten und wenn er nicht (mehr) unter Anonymat dient.
Frage: Ich habe gehört, dass man nach ein paar Jahren in der Legion sofort nach dem Ausscheiden eine gute Rente auf Lebenszeit bekommt… Ist da was dran?
Antwort: Jein! Grundsätzlich ist diese Information richtig, es braucht allerdings mehr als nur ein “paar Jahre” und die Höhe der monatlichen Rente ist von vielen Faktoren abhängig. Aktuell muss man mindestens 17,5 Jahre dienen, um Anspruch auf diese “Sofort-Rente” zu haben (in früheren Zeiten waren es 15 Jahre). Seit 2015 sind sogar 19,5 Dienstjahre notwendig, um die Rente in voller Höhe zu bekommen. Wer also mit 17,5 bis 19 Dienstjahren in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Die Höhe der Rente ist in erster Linie vom erreichten Dienstgrad und der Anzahl der Dienstjahre, die man über die Mindestzeit hinaus gedient hat, abhängig. Bei der Legion ist es auch nach z.B. 25 Dienstjahren möglich noch Mannschaftsdienstgrad zu sein (Caporal-Chef = Ober-/Stabsgefreiter). Hat man die Unteroffizierslaufbahn beschritten, geht man nach 17,5 oder mehr Dienstjahren in der Regel als Adjudant (Hauptfeldwebel) oder als Adjudant-Chef (Stabsfeldwebel) in Rente . Ferner ist die Rente davon abhängig, wie oft man in seiner Dienstzeit im Ausland (in einem Überseeregiment der Legion) stationiert war und vor allem wie oft man auf “Auslandsmissionen” (also im Einsatz) gewesen ist, da diese Zeiten rententechnisch in einem besseren Verhältnis als 1:1 angerechnet werden. Auch viele Dienstjahre bei den Fallschirmjägern bringen Extra-Rentenpunkte. Da das Berechnungssystem extrem kompliziert ist, seien hier nur 2 reale Beispiele genannt:
1.) Abgangsdienstgrad Caporal-Chef (ausgeschieden 1999), 18 Jahre Dienstzeit, 3mal für je 2 Jahre in einem Überseeregiment stationiert, 1 kurze Auslandsmission, ansonsten längere Zeiträume im Stab und der Verwaltung eingesetzt. Rente: knapp 1.000 EUR monatlich.
2.) Abgangsdienstgrad Caporal-Chef (ausgeschieden 2010), 22 Jahre Dienstzeit, 3mal für je 2 Jahre in einem Überseeregiment stationiert, 3 kurze Auslandsmissionen, davon 1 Kriegseinsatz (Golfkrieg 1990/91), Rente: ca. 1.350 EUR monatlich.
Heutzutage (bzw. bereits seit etwa der Jahrtausendwende) ist die Anzahl der Auslandsmissionen der einzelnen Kompanien der Kampfregimenter (auch im 2e R.E.P.) relativ stark zurückgegangen, was mehrere Gründe hat. Dadurch ist die Möglichkeit “Rentenpunkte” durch Auslandsmissionen zu erwerben doch etwas zurückgegangen, jedenfalls im Vergleich zu früher. Es ist heute keine Seltenheit, dass ein Legionär mit 7 oder 8 Dienstjahren keinen Langzeit-Überseeaufenthalt hat und nur 1 kurze Auslandsmission. Das betrifft vor allem Legionäre, die nicht in einer Kampfkompanie dienen, sondern bei der Logistik, Versorgung usw. Aber auch die einzelnen Kampfkompanien haben aktuell meist nicht mehr so eine hohe Einsatzfrequenz, wie das noch vor der Jahrtausendwende der Fall war. Wobei es je nach weltpolitischer Lage natürlich auch heute noch Zeiten mit höheren Einsatzfrequenzen geben kann, z.B. bei länger andauernden Kriegen/Konflikten v.a. im französischen Einflussbereich auf dem afrikanischen Kontinent. Dort sind Legionseinheiten auch heute noch “erste Wahl”, wenn Frankreich interveniert.
Legionäre die kürzer als die für die “Sofort-Rente” notwendigen Jahre dienen (z.B. nur die Mindestdienstzeit von 5 Jahren) bekommen für diese Zeit ebenfalls eine -natürlich nur kleinere- Rente und diese auch erst, wenn sie das reguläre Rentenalter erreicht haben (je nach Geburtsjahrgang ist das das 60. oder 62. Lebensjahr)
Frage: Ich habe gehört, dass man bereits nach 3 Jahren Dienst der Legion die französische Staatsbürgerschaft bekommen kann. Stimmt das?
Antwort: Jein! Ein Legionär hat nach Ende des 3. Dienstjahres grds. die Möglichkeit einen Antrag auf die französische Staatsbürgerschaft zu stellen. Es sind jedoch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss der Legionär zu dem Zeitpunkt (wieder) unter seinem echten Namen dienen, eine Bescheinigung über 3 komplette Jahre in Frankreich gezahlte Steuern vorlegen (was dazu führen kann, dass man den Antrag erst Ende des 4. Dienstjahres stellen kann, da man die Bescheinigung für das komplette 3. Jahr erst dann bekommt) und noch mind. 18 Monate Restvertragslaufzeit haben. Ferner benötigt er eine maximal 6 Monate alte Geburtsurkunde aus seinem Heimatland (die in manchen Staaten nicht ganz so einfach zu bekommen ist, von Frankreich aus), die entweder in französisch ausgestellt oder durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt ist, und er muss in einer Art “Bewerbung um die Staatsbürgerschaft” schriftlich darlegen, dass er gut in die französische Gesellschaft integriert ist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend! Da auch in Frankreich die Mühlen der Verwaltung und Militärverwaltung langsam mahlen, dauert es seine Zeit bis alle Papiere zusammen sind und ihren Weg durch die Instanzen (Regimentskommandeur, Verwaltung des Regiments, Hauptverwaltung der Legion) genommen haben, bis sie schließlich auf dem Schreibtisch des kommandierenden Generals der Fremdenlegion landen, der das Gesuch befürworten oder ablehnen kann. Schon diese zeitliche Problematik führt dazu, dass es so gut wie unmöglich ist, die Staatsangehörigkeit während der Laufzeit des Erstvertrages (also innerhalb der ersten 5 Jahre) tatsächlich zu erhalten, da es am Ende meist an den o.g. notwendigen 18 Monaten Restvertragslaufzeit scheitert. Man wird also nicht umhinkommen seinen Vertrag zu verlängern, um die Staatsangehörigkeit letztendlich zu bekommen. Offiziell gibt es dafür zwar keine Mindestverlängerungsdauer, jedoch zeigt die Erfahrung, dass der kommandierende General den Antrag nur dann befürwortet, wenn der Legionär seinen Erstvertrag um mind. 2 weitere Jahre verlängert hat. Fazit: Es ist theo. möglich nach 3 Jahren einen Antrag auf die französische Staatsbürgerschaft zu stellen. Bis man sie schließlich erhält, sollte man jedoch mit mindestens 7 Jahren rechnen, ggf. auch mehr.
Eine Möglichkeit die Staatsangehörigkeit ggf. schneller zu bekommen, auf die der Legionär selbst allerdings keinen Einfluss hat und die prinzipiell betrachtet auch nicht sonderlich erstrebenswert ist, ist die Regelung: “Français par le sang versé” (zu deutsch: “Franzose durch vergossenes Blut”). Diese in Frankreich gesetzlich festgeschriebene Regelung besagt, dass einem Ausländer der im Dienste der französischen Streitkräfte verwundet wird, aufgrund dessen (also ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen) die französische Staatsbürgerschaft verliehen werden kann, als Dank und Anerkennung der Nation.
Frage: Wie oft kann man sich bei der Fremdenlegion bewerben, bzw. gibt es mehrere Versuche, wenn man die Tests beim 1. Versuch nicht besteht?
Antwort: Im absoluten Regelfall hat man nur 1 Chance das Bewerbungsverfahren zu durchlaufen. Bewerber die einen der entscheidenden Tests nicht bestehen, werden direkt aus dem Auswahlverfahren herausgenommen und wieder ins Zivilleben zurückgeschickt, in der Regel mit dem Vermerk “inapte definitif” (endgültig abgelehnt). Falls aus Sicht der Legion die Chance besteht, dass der Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt die Auswahltests bestehen wird (z.B. nach Erledigung einer medizinischen Behandlung) bekommt er den Vermerk “inapte temporaire” und eine “Wartezeit” (in der Regel 3-12 Monate) nach der er einen neuen Bewerbungsversuch starten kann. Das selbe gilt für Bewerber, die während des Bewerbungsverfahrens erkranken oder sich bei einem Sporttest verletzen. Diese können -wenn sie bis dahin einen guten Eindruck hinterlassen haben und für die Legion geeignet erscheinen- ebenfalls den Vermerk “inapte temporaire” (vorübergehend untauglich) erhalten. Diese Bewerber erhalten ebenfalls die Möglichkeit das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen, nach Ablauf der entsprechenden Wartezeit.
Bewerber die am Ende des Bewerbungsverfahrens (trotz Bestehen der Tests) durch die Auswahlkommission, welche die letzte Entscheidung zu treffen hat, abgelehnt werden, erhalten in der Regel ebenfalls den Vermerk “inapte definitif” (entgültig untauglich/abgelehnt). Diese Bewerber bekommen keine “2. Chance” (in der Vergangenheit kam es zwar teilweise und sehr vereinzelt vor, jedoch hat die Legion seit 2021 festgelegt, dass dies in Zukunft nicht mehr der Fall ist)
Bewerber die schon angenommen waren, aber während der Grundausbildung/Probezeit freiwillig die Legion verlassen haben, haben die theo. Möglichkeit, eine weitere Chance zu bekommen. Sie müssen dazu einen handgeschriebenen Brief an den kommandierenden General der Fremdenlegion richten, und darin darum bitten nochmal zum Auswahlverfahren eingeladen zu werden. Die freiwillig Ausgeschiedenen sollten in dem Brief natürlich gute und nachvollziehbare Gründe dafür anführen, warum sie einerseits freiwillig gegangen sind und andererseits, warum sie nun doch in den Dienst der Legion treten wollen und glaubhaft darlegen, dass sie nicht wieder nach kurzer Zeit “die Segel streichen”. Wenn solch ein Ersuchen bei der Fremdenlegion eingeht, wird man in der Personalabteilung in die alte Akte des Bewerbers schauen, und entscheiden ob ihm eine erneute Chance zur Bewerbung gewährt wird, oder nicht. Prinzipiell sind die Chancen aber sehr gering und verschlechtern sich weiter, je mehr Zeit zwischen dem freiwilligen Ausscheiden und der Bitte um eine erneute Bewerbungsmöglichkeit vergangen ist.
Frage: Kann ein Legionär, der nach z.B. 5 oder 10 Jahren regulär aus der Legion ausgeschieden ist, sich erneut bewerben (“Wiedereinsteller”)?
Antwort: Ja. Solange er die Voraussetzungen erfüllt (Alter, Gesundheit, Fitness, keine erheblichen Vorstrafen) ist eine erneute Bewerbung möglich. Findet die erneute Bewerbung innerhalb von 5 Jahren nach dem Ausscheiden statt, kann der Legionär sogar direkt in seinen Abgangs-Dienstgrad wiedereingestellt werden und muss weder das Auswahlverfahren (mit Ausnahme der medizinischen Untersuchung natürlich) noch die Grundausbildung erneut durchlaufen.
Frage: Ich habe sehr viele Tattoos, ggf. auch an Händen, Hals, Gesicht usw. – Habe ich trotzdem die Möglichkeit bei der Legion angenommen zu werden?
Antwort: Ja, das ist kein Problem, mit sehr wenigen Ausnahmen. Tattoos sind heutzutage bei der Legion weit verbreitet. Nicht geduldet werden allerdings “rassistische” Tattoos wie z.B. Nazi-Symbole (SS-Runen, Hitlerportrait, Hakenkreuz usw.) auch ausländische (z.B. das “Ustascha U” oder Symbole des Ku-Klux-Klan usw.) Weiterhin problematisch sind großflächige Tattoos im Gesicht. Eine “Träne” neben dem Auge ist kein Problem, ebenso wenig wie z.B. ein kleiner Skorpion am Hals. Die “liegende nackte Frau” quer über die Stirn tätowiert ist schon eher problematisch. Bei dieser Frage ist der Grundsatz zu beachten, dass man als Legionär den französischen Staat repräsentiert und dies nicht unbedingt mit großflächigen Gesichts-Tattoos, wenn sie dazu auch noch “dümmlich” sind, zu vereinbaren ist (auch wenn man da in Frankreich einiges großzügiger ist, als z.B. bei der Bundeswehr). Eine Ausnahme hinsichtlich großer Gesichtstattoos gilt für Stammes-Tattoos bei Bewerbern aus z.B. Neuseeland oder Franz.-Polynesien. Diese werden in aller Regel akzeptiert.
Frage: Meine Motivation der Fremdenlegion beizutreten ist hauptsächlich, dass ich möglichst viele Auslandseinsätze (ggf. auch Kampfeinsätze) mitmachen möchte. Wie sieht es damit aus?
Antwort: Das ist eine Frage, die sich viele an der Fremdenlegion Interessierte stellen, die aber unmöglich im Voraus zu beantworten ist. Zunächst gilt es klar zu stellen, dass es verschiedene Arten von Auslandseinsätzen gibt. Hauptsächlich zu unterscheiden sind dabei die “Sejours” und die “Tournantes”. Eine Sejour ist eine 3jährige Abkommandierung in ein Überseeregiment. Wobei es sich dabei aus französischer Sicht nicht um einen Auslandseinsatz handelt, denn die beiden in Übersee stationierten Regimenter der Fremdenlegion befinden sich auf französischem Staatsgebiet: Das 3e REI in Französisch-Guyana (Südamerika) und das DLEM (Insel Mayotte/Indischer Ozean). Während einer Sejour wird der Legionär in eine Kompanie des betreffenden Regiments vor Ort integriert (es handelt sich somit um einen regulären Wechsel des Stammregiments) und nimmt dort normal am Dienst teil. Eine Tournante ist ein Auslandseinsatz im Kompanierahmen (man geht also mit seiner gesamten Kompanie in den Einsatz) für die Dauer von 3 bis 4, manchmal auch 6 Monaten. Ziel und Zweck einer Tournante können unterschiedlich sein. Möglich ist, dass die Kompanie dazu vorgesehen ist, eines der Überseetrainingszentren der Legion, bzw. franz. Armee (z.B. in Franz.-Guyana, Dschibouti, Senegal, Gabun, Mayotte usw.) zu durchlaufen oder aber einen lokalen französischen Stützpunkt (z.B. in der Elfenbeinküste, Niger, Tschad usw.) temporär zu verstärken und dort “zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” eingesetzt zu werden. Teilweise werden beide Ziele auch parallel verwirklicht. Auch während einer reinen Trainingsmission sind die Kompanien jederzeit in Alarmbereitschaft für den “scharfen Einsatz”. So wurde beispielsweise in 2011 die 4. Kompanie des 2e REI, die sich auf einer reinen Ausbildungsmission im Senegal befand, mehr oder weniger binnen weniger Stunden per Landungsschiff in die benachbarte Elfenbeinküste verlegt, nachdem dort relativ überraschend ein Bürgerkrieg ausgebrochen war und die lokalen französischen Truppen auf schnelle Verstärkung angewiesen waren. Genau genommen ebenfalls zu den Tournantes gehören die sog. “scharfen Einsätze” (also Kampfeinsätze). Dabei kann es sich um einen zeitlich sehr begrenzten Einsatz von wenigen Kompanien handeln (wie die Operation Léopard – Kolwezi 1978 ) oder auch um einen mehrjährigen Einsatz, mit alle 3-6 Monate wechselnden Kontingenten (wie die Operation Serval/Barkhane in Mali, bzw. der Sahelzone).
Wie bereits eingangs gesagt lässt sich die “Chance” oder Wahrscheinlichkeit, dass man an einem solchen Einsatz teilnimmt nicht im Voraus beurteilen. Eine Sejour ist innerhalb der ersten 5 Dienstjahre relativ unwahrscheinlich, es sei denn man meldet sich direkt nach der Grundausbildung freiwillig für eine solche in Franz.-Guyana. Dem wird öfter stattgegeben. Man wird dann also direkt nach der Grundausbildung ins 3e REI versetzt. Eine Sejour beim DLEM auf Mayotte ist innerhalb der ersten 5 Jahre praktisch so gut wie ausgeschlossen, da es sich um eine sehr kleine Einheit handelt. Mit Dauer der Dienstzeit steigert sich die Wahrscheinlichkeit auf eine Sejour (es sind auch mehrere möglich). Da die Legion aber aktuell nur noch 2 Überseeregimenter unterhält, davon wie gesagt ein sehr kleines auf Mayotte, ist die Chance nicht mehr so groß wie früher, als es darüber hinaus auch noch Überseeregimenter in Dschibouti, bzw. VAE (13e DBLE) und in Franz.-Polynesien (5e RMP/5e RE) gab.
Ob man an einer Tournante teilnimmt hängt von dermaßen vielen Faktoren ab (Regiment, Kompanie, Verwendung, politische Lage u.a.), dass es unmöglich ist, es hier auch nur ansatzweise darzustellen. Nur soviel: Es gibt Legionäre mit 10 Dienstjahren, die noch nicht einen einzigen Tag im Auslands- bzw. Übersee-Einsatz waren. Auf der anderen Seite gibt es Legionäre, die bereits in ihren ersten 5 Jahren an z.B. 2 Kampfeinsätzen und 1 “normalen” Tournante teilgenommen haben. Diese “Spannbreite” dürfte recht gut darstellen, dass eine Vorhersage auf die Chance eines solchen Einsatzes nicht seriös möglich ist. Durch die Schaffung mehrerer neuer Kampfkompanien in den letzten Jahren (mehrere Regimenter haben eine zusätzliche Kampfkompanie erhalten, z.B. 2e REP, 2e REI, 1er REC) und die Neuaufstellung und Rückverlegung nach Frankreich der 13e DBLE (ab 2015) mit nunmehr 6 Kampfkompanien, ist schon rein rechnerisch die Wahrscheinlichkeit für jede Kompanie gesunken, für eine Tournante ausgewählt zu werden.
Frage: Ich habe gehört, dass es bei der Fremdenlegion viele Deserteure gibt, stimmt das? Und was passiert, wenn man erwischt wird?
Antwort: Anzumerken ist zunächst, dass auch in Frankreich wie in Deutschland zwischen “unerlaubter Abwesenheit” und “Desertation” unterschieden wird. Ein Legionär, der etwa seinen Urlaub unerlaubt um 2-3 Tage “überzieht” gilt noch nicht als Deserteur. Kehrt er rechtzeitig zurück, bekommt er ggf. einige Tage Arrest und versieht seinen Dienst dann normal weiter. Kehrt er nicht rechtzeitig zurück (je nach Umständen des “Verschwindens” innerhalb von 6 bis 15 Tagen) gilt er als Deserteur.
Vor Einführung der Probezeit (siehe weiter oben) kam es tatsächlich insbesondere während der Grundausbildung zu einer nicht ganz geringen Zahl von Desertationen. Auch heute noch kommt es vor. Dies war/ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass die neuen Legionäre schlecht informiert und mit vollkommen falschen Vorstellungen und Erwartungen zur Legion gekommen sind. Dass bereits länger dienende Legionäre desertieren ist eher die Ausnahme, kommt jedoch ebenfalls vor. Oft liegen dem dann familiäre Probleme im Heimatland zugrunde, oder andere persönliche Krisen. Während der Balkan-Kriege Anfang der 1990er Jahre kam es zu Desertationen einiger Legionäre aus den betreffenden Staaten (Kroatien, Serbien, Bosnien), die sich dann den Armeen ihrer Heimatländer anschlossen. Hinsichtlich Desertationen von Staatsbürgern der Ukraine und Russland (die jeweils in der Legion stark vertreten sind) im Krim-/Ostukraine-Konflikt zwischen 2014 – 2021 ist nichts bekannt. Lediglich nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 kam es unter den zu diesem Zeitpunkt rd. 700 in der Legion dienenden Ukrainern zu einigen, wenigen Desertationen (Stand Mitte März 2022 war von etwa 20-30 die Rede). Der kommandierende General der Fremdenlegion, General LARDET, hat in diesem Zusammenhang in einer Ansprache an die Truppe 2 Dinge sehr deutlich gemacht: 1. dass die Fremdenlegion für diese Deserteure “ein für alle Mal erledigt ist” und 2. dass die Legion alles unternimmt, um ihren ukrainisch-stämmigen Legionären helfend zur Seite zu stehen. So erhielten ukrainisch-stämmige Legionäre mehrere Wochen Sonderurlaub um in die westlichen Nachbarländer der Ukraine zu reisen (Polen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien und Moldawien) und dort ihre aus der Ukraine geflüchteten Familien (auch Eltern und Geschwister) abzuholen und nach Frankreich zu bringen. Für die Unterbringung der Familien wurde das Urlaubszentrum “C.H.A.L.E.” der Legion in La Ciotat zur Verfügung gestellt, bis eigene Wohnungen gefunden werden konnten. Auch hier machte sich wieder der außergewöhnliche Korpsgeist unter den Legionären bemerkbar, denn es kam z.B. in einigen Fällen vor, dass eine nach Polen geflüchtete Familie eines ukrainischen Legionärs dort zunächst bei der Familie eines polnischen Kameraden aufgenommen wurde, bis sie schließlich von “ihrem Legionär” abgeholt wurden.
Ein Legionär, der nach Dienstschluss, oder am freien Wochenende/im Anschluss an den Urlaub desertiert wird von der Legion im Normalfall nicht aktiv gesucht, jedoch aber natürlich zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn er sich noch in Frankreich aufhält und in eine Grenz- oder Polizeikontrolle gerät wird er festgenommen. Die Strafen für “Desertation im Frieden” liegen gewöhnlich bei 2-3 Jahren Freiheitsstrafe, welche auch in Abwesenheit verhängt werden. Ein Deserteur, der es nach außerhalb Frankreichs geschafft hat, tut also gut daran, für viele Jahre nicht nach Frankreich zurückzukehren. Völlig anders verhält es sich, wenn ein Legionär während des Dienstes/eines Einsatzes mit Waffe desertiert. In dem Fall werden alle Hebel (Polizei/Militärpolizei/Gendarmerie) in Bewegung gesetzt um seiner habhaft zu werden. Wenn man davon ausgeht, dass er sich noch in der Nähe der Garnision aufhält, rückt auch schon einmal das ganze Regiment aus und durchsucht umliegende Waldstücke, entlegende Gegenden usw. Wird der Deserteur gestellt tut er gut daran, sich ohne irgendwelche Umschweife direkt zu ergeben und die Waffe niederzulegen. Denn im Zweifel gilt hier das Motto: “Erst schießen, dann fragen”.
Rentenangelegenheiten:
Frage: Ich bin ehemaliger Fremdenlegionär (bzw. ein Angehöriger eines verstorbenen ehem. Legionärs) und habe Fragen zur/Probleme mit der Rente. Können Sie mir weiterhelfen?
Antwort: Leider nein. Das Thema “Rente” für ehem. Legionsangehörige ist sehr komplex. Teilweise erhalten ehem. Legionäre 3 verschiedene Renten aus Frankreich, für die auch verschiedene Zahl- oder Verwaltungsstellen zuständig sind. Wer im einzelnen zuständig ist, hängt wiederum von der Länge der Dienstzeit und weiteren Faktoren ab. Unsere Empfehlung lautet, sich bei Problemen an den “Delegierten” für Deutschland und Luxemburg der F.S.A.L.E. (Fédération des Sociétés d’Anciens de la Légion Etrangère, frei übersetzt: Dachverband der Vereinigungen ehem. Fremdenlegionäre) zu wenden. In den letzten Jahrzehnten waren auch die sog. “Amicalen” (örtliche, regionale Zusammenschlüsse ehem. Fremdenlegionäre) primäre Anlaufstellen in Rentensachen, jedoch existieren mittlerweile nur noch 7 aktive Amicalen in der Mitte und im Süd-Westen von Deutschland, die jedoch mit 1 Ausnahme (Amicale Mannheim) “hoffnungslos” überaltert sind (oft ist das jüngste Mitglied bereits älter als 80 Jahre) sowie 1 in Österreich/Wien. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die E-Mail-Adresse des F.S.A.L.E.-Delegierten für Deutschland/Luxemburg mit.
Sollte die Stelle mit der es “Probleme” gibt bekannt sein (CNAV, IRCANTEC usw.) empfiehlt es sich natürlich sich direkt dorthin zu wenden. (bzw. siehe “Update 2023” weiter unten, soweit es die CNAV-Rente betrifft, also die normale Altersrente, die monatlich gezahlt wird). Die entsprechenden Anschriften lauten:
DIRECTION SPECIALISEE DES FINANCES PUBLIQUES POUR L‘ETRANGER
Betrifft:
1.) Militärpensionen = Sofortrente direkt nach dem Ausscheiden aus der Fremdenlegion – Nur bei mindestens 15 Jahren Dienstzeit, bzw. nach der aktuellen Regelung 17,5 Jahren Dienstzeit; sowie
2.) die Retraite combattant = Frontkämpferente
Direction specialisee des finances publiques pour l’etranger
30, Rue de Malville
BP 54007
44040 NANTES Cedex 1
France
RENTENVERSICHERER
(betr. die normale Altersrente bei weniger als 15/17,5 Jahren Dienstzeit und die Zusatzrente IRCANTEC):
Altersrente:
CNAV (Caisse nationale d’assurance vieillesse)
15 av. Louis Jouhanneau
37072 TOURS Cedex 2
France
Ircantec:
IRCANTEC
24, rue Louis Gain
49039 ANGERS Cedex 9
France
Weitere Hinweise zur Rente
Im Folgenden haben wir noch einige Informationen für Sie zusammengestellt. Für die Aktualität und damit Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden:
Witwenrente
Witwen von Legionären, die bereits eine Rente bezogen haben, haben Anspruch auf eine Witwenrente (ausg. aus der Retraite Combattant / Frontkämpferrente). Aus den vorliegenden Kontoauszügen oder anderen Unterlagen müsste hervorgehen, welche Rente(n) der verstorbene Legionär bezogen hat. Bitte dabei beachten, dass nur die Altersrente und die Sofortrente monatlich gezahlt werden. Die IRCANTEC-Rente in größeren Abständen. Auch die Rentennummern müssten sich aus den Unterlagen/Kontoauszügen ergeben. Im Folgenden finden Sie 3 vorgefertigte Schreiben an die 3 oben genannten Rententräger, mit denen die Witwe den Tod des ehem. Legionärs mitteilt und gleichzeitig die notwendigen Formulare für die Beantragung der Witwenrente anfordert:
oder:
Jeder dieser Todesmitteilungen muss eine Sterbeurkunde in Kopie beigelegt werden. Wenn später die Anträge auf Witwenrente an die Rentenstellen eingesendet werden, muss jedem Antrag folgendes beiliegen:
1 Heiratsurkunde, 1 Geburtsurkunde des ehem. Legionärs, 1 Geburtsurkunde der Witwe, jeweils in “internationaler Form” (mehrsprachig). Diese Urkunden erhalten Sie auf dem Standesamt. Wenn Sie als Verwendungszweck “Rentenangelegenheit” angeben, ist die Ausstellung in der Regel kostenfrei.
Lebensbescheinigung
Die französischen Rententräger verlangen von jedem Rentenempfänger (ehem. Legionär oder Witwe) der außerhalb von Frankreich lebt von Zeit zu Zeit (meist 1mal pro Jahr) eine sog. “Lebensbescheinigung”, also ein offizielles Formular auf dem eine Behörde des Staates in dem Rentenempfänger lebt bescheinigt, dass der Empfänger noch am Leben ist. In Deutschland ist dafür in der Regel die Gemeinde/das Einwohnermeldeamt zuständig. Im Normalfall bekommt man das entsprechende Formular vom Rententräger zugesendet. Sollte das einmal nicht der Fall sein, kann man es sich unter folgendem Link herunterladen.
Wichtiger Hinweis dazu: Solange die Rente kommt, also überwiesen wird, besteht keinerlei Notwendigkeit, das Formular einzusenden. Bitte erst dann tätig werden, wenn seitens des Rententrägers eine entsprechende Aufforderung kommt oder wenn die Rentenzahlung ohne erkennbaren Grund ausbleibt (es erfolgt dann eine Nachzahlung, sobald das Papier eingereicht ist).
Update 2022
Wie wir von mehreren ehem. deutschen, bzw. in Deutschland lebenden Legionären erfahren haben, ist es seit 2022 nicht mehr notwendig eine Lebensbescheinigung einzureichen, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die französischen Rententräger haben mit den zuständigen deutschen Stellen eine Vereinbarung getroffen, dass die “Lebensbestätigung” direkt zwischen den beteiligten Stellen geregelt wird, ohne dass der Rentenempfänger irgendetwas dazu beitragen oder unternehmen muss. Daher -in Wiederholung des obigen Hinweises- bitte nur dann tätig werden, wenn eine Lebensbescheinigung ausdrücklich seitens der franz. Stellen angefordert wird, oder die Rente ohne erkennbaren Grund ausbleibt. Die Lebensbescheinigung muss an folgende Anschrift gesendet werden:
CNAV
Centre de traitement retraite à l’étranger
CS 13 999 Esvres
37321 TOURS Cedex 9
France
Update 2023
Betrifft die normale Altersrente der CNAV (zahlweise monatlich):
Nach (allerdings nicht offiziell bestätigten) Informationen von mehreren ehem. deutschen Legionären und Legionärswitwen ist es nunmehr bei Problemen mit der monatlich von der CNAV gezahlten Altersrente möglich, aufgrund einer EU-Vorgabe geschlossenen Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich, sich direkt an das örtl. zuständige Büro der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Diese wird dann Kontakt zur CNAV aufnehmen. Das Procedere betrifft alle deutschen Bezieher einer CNAV-Rente, also nicht nur ehem. Fremdenlegionäre.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir über diese oberhalb dargestellten Informationen zur Rente hinausgehend keinerlei weitere Informationen zur Rente haben und auch nicht bei Anträgen oder sonstigen Renten-Problemen weiterhelfen können.
Auskunftsersuchen über -ehemalige- Legionäre
(nur für nahe Verwandte möglich)
Frage: Ich/wir vermisse(n) einen Angehörigen und habe(n) den Verdacht, dass er der Fremdenlegion beigetreten ist und ggf. immer noch dort ist. Besteht die Möglichkeit Auskunft von der Fremdenlegion zu bekommen, ob mein/unser Angehöriger in die Fremdenlegion eingetreten ist?
Antwort: Grundsätzlich nein!
Auskünfte über noch aktive (noch im Dienst befindliche) Fremdenlegionäre werden nicht erteilt. Insbesondere erteilt die Fremdenlegion keine Auskünfte darüber, ob ein “verschwundener” Angehöriger in ihre Dienste eingetreten ist. Auch wenn es verständlich ist, dass Angehörige Gewissheit haben möchten, wenn sie den Verdacht hegen, dass der Sohn oder der Bruder in die Fremdenlegion eingetreten ist, wird die Fremdenlegion solche Anfragen nicht beantworten. Dies ist dem sogenannten “Anonymat” geschuldet, das die Fremdenlegion ihren Soldaten bietet. Die Legion überlässt es jedem ihrer Legionäre selbst, ob -und falls ja, wann- er seine Angehörigen über den Beitritt zur Legion informiert. Die Möglichkeit dazu hat jeder Legionär (spätestens), sobald die 4-monatige Grundausbildung beendet ist, da er gegen Ende der Grundausbildung sein Smartphone zurückerhält und auch keinen Einschränkungen mehr hinsichtlich “Kontaktaufnahme” unterliegt. Die jungen Legionäre dürfen im Übrigen auch am Ende der Grundausbildung ihre Familie nach Castelnaudary (in das Ausbildungsregiment) einladen, zur Teilnahme an der feierlichen Aufnahmezeremonie (Remise Kepi Blanc)
Frage: Wir wissen, dass ein naher Angehöriger früher in der Fremdenlegion gedient hat. Ist es für uns möglich, z.B. Auskünfte darüber zu bekommen, wie lange er bei der Legion diente, welchen Dienstgrad er innehatte, wo er eingesetzt war, wann er aus der Legion ausgetreten ist, … usw.?
Antwort: Ja.
Grundsätzlich gibt es für nahe Angehörige eines ehemaligen, insbesondere bereits verstorbenen, Legionärs die Möglichkeit Informationen über die Dienstzeit ihres Angehörigen von der Fremdenlegion zu bekommen. Nahe Angehörige in diesem Sinne sind in gerader Linie Verwandte (Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern) und Geschwister. Auch Anfragen von Neffen/Nichten wurden in jüngerer Vergangenheit positiv beantwortet.
Den Angehörigen von ehemaligen und verstorbenen Legionären wird Auskunft in Form einer Kopie des sog. “Extrait des services”, bzw. “Etat signalétique et des services, kurz: ESS” gewährt. Dort ist der grobe Werdegang eines Legionärs innerhalb der Legion vom Eintritt bis zum Austritt in die/aus der Fremdenlegion dargestellt. Insbesondere in welchen Regimentern er gedient hat, welche Lehrgänge er besucht hat, wann er in welchen Dienstgrad befördert wurde, welche Orden er ggf. verliehen bekommen hat, ob und wann er in einem bestimmten Überseeregiment der Legion stationiert war und an welchen Einsätzen er ggf. teilgenommen hat. Das Dokument ist natürlich in französischer Sprache gehalten und enthält auch sehr viele militär- und legionsspezifische Bezeichnungen und Abkürzungen, mit denen ein “Laie” nicht unbedingt viel anzufangen weiß, vor allem wenn er die französische Sprache nicht beherrscht. Weiterhin ist anzumerken, dass die ESS von Legionären die vor 1945 dienten relativ wenig Inhalt aufweisen, da zu dieser Zeit nicht sehr viel dokumentiert wurde. Für die Zeit nach 1945 sieht es etwas anders aus, wobei es natürlich auch auf die Dauer der Dienstzeit des Betreffenden ankommt.
Um Auskunft von der Fremdenlegion über einen ehem. Legionär zu bekommen sind mindestens folgende Dinge erforderlich:
1. Geburtsurkunde* des Antragstellers (falls es sich dabei um ein Kind des ehem. Legionärs handelt – ansonsten siehe Hinweis weiter unten: Familienstammbuch) und Personalausweiskopie des Antragstellers.
2. Sterbeurkunde* oder Geburtsurkunde* des ehem. Legionärs.
*falls Sie die Urkunden ohnehin neu beim Standesamt beantragen müssen, lassen Sie sie bitte in “internationaler Form” (mehrsprachig) ausstellen. Sollten Ihnen die Urkunden bereits vorliegen (in deutscher Sprache) ist dies jedoch auch ausreichend.
Hilfreich sind auch alle weiteren vorhandenen Informationen, wie etwa die genaue Dienstzeit, zumindest von Jahr X bis Jahr Y, oder die Personenkennziffer, die sog. Matricule de la Legion Etrangere (in Papieren oder Briefen oft “mle.”, “Mle.”, “Mat.” oder “Matr.” abgekürzt).
Für die Auskunftserteilung ist eine spezielle Einheit/Abteilung bei der Fremdenlegion zuständig, deren Anschrift wir hier bewusst nicht veröffentlichen, um eine Flut aussichtsloser Auskunftsersuchen zu vermeiden. Wir sind jedoch unter folgenden Voraussetzungen gerne bereit, Sie bei einer entspr. Anfrage zu unterstützen:
1. Sie sind bereits im Besitz der o.g. erforderlichen Dokumente, bzw. beschaffen diese vor einer Anfrage bei uns.
2. Sie sind nachweislich sicher, dass Ihr Angehöriger tatsächlich bei der Fremdenlegion gedient hat und “vermuten” es nicht nur. Nachweise können sein: Ein Foto des Betreffenden in Uniform der Legion, Briefe oder Postkarten in denen eindeutig auf den Dienst in der Legion Bezug genommen wird, oder entsprechende Tagebuchaufzeichnungen. Überbleibsel aus dem Nachlass des Betreffenden mit Legionsbezug , wie etwa Urkunden zu Ordensverleihungen, das Entlassungszeugnis (“Certificat de bonne conduite”), alte Urlaubsscheine (“Permission”), bei Fallschirmjägern die Urkunde über die Verleihung des Springerabzeichens (“Brevet Parachutiste”), oder ähnliches.
In dem Fall bieten wir Ihnen an, uns scans der Geburts-/Sterbeurkunde(n) und eines Nachweises über den Dienst in der Legion zuzumailen. Die Personalausweiskopie benötigen wir nicht, jedoch die Postanschrift des Antragstellers, wie sie im Personalausweis steht, und die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses. Wir würden dann ein entsprechendes Auskunftsersuchen an die zust. Stelle formulieren (mit Ihrer Absenderanschrift und den Daten aus den Urkunden) und es Ihnen zurückmailen. Sie legen neben Kopien der Urkunden noch die Personalausweiskopie bei, unterzeichnen und senden das Schreiben ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anfragen die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen zwecklos sind. Die Fremdenlegion wird diese nicht beantworten.
Wichtiger Hinweis:
Die im “Extrait des Services/ESS” enthaltenen Informationen enden spätestens mit dem Austritt aus der Fremdenlegion, d.h. es enthält nicht die Wohnanschriften unter der der ehem. Legionär nach seiner Entlassung gelebt hat, oder gar eine aktuelle Anschrift. In wenigen Fällen ist eine sog. “Entlassungsanschrift” angegeben, also eine Anschrift, die der Legionär der Legion bei der Entlassung genannt hat, unter der er zunächst zu erreichen ist. Im absoluten Regelfall weiß jedoch auch die Legion nicht, wohin sich ein “Abgänger” wendet oder wo er seinen Wohnsitz nach der Entlassung nimmt.
Mit Austritt aus der Legion wird der ehem. Legionär als “rayé de contrôles de la légion étrangère” (RDC) geführt (“außerhalb der Kontrolle der Fremdenlegion”, zu deutsch etwa vergleichbar mit: “nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegend”) und seine Akte archiviert. Es ist daher auch über die Fremdenlegion nicht möglich in Erfahrung zu bringen, wo ein “vermisster” Angehöriger, der in der Legion diente, nach seiner Dienstzeit gelebt hat oder aktuell lebt. Insbesondere in Fällen der “ERBENSUCHE” (wie sie oft an uns herangetragen werden) können wir daher LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
Auch ein Foto des Legionärs ist NICHT in der Kopie des ESS enthalten, welche die Angehörigen bekommen. Es ist auch auf andere Weise nicht möglich Fotos eines Legionärs, der während der Indochina- oder Algerien-Epoche gedient hat, über die Fremdenlegion oder die französische Armee zu bekommen. Lediglich bei Legionären die ihren Dienst ab den späten 1980er Jahren beendet haben, gibt es die Möglichkeit –wenn man das genaue Datum des Dienstendes kennt– zu versuchen an das “Gruppenfoto” (s. unterhalb) zu kommen, das ab dieser Zeit von allen zum jeweiligen Datum ausscheidenen Legionären geschossen und im Monatsmagazin der Legion “Kepi Blanc” veröffentlicht wird. In der Regel sind 6 bis 10 “Abgänger” auf jedem Foto, so dass der eigene Verwandte gut erkennbar ist. Man müsste sich dann die entsprechenden 2-3 in Frage kommenden Ausgaben des “Kepi Blanc” beim Herausgeber bestellen.

Unterhalb sehen Sie ein Beispiel eines “Extrait des Services” aus dem Jahr 1945. Es betrifft den Legionär Herbert S., der von September 1945 bis April 1948 in der Fremdenlegion gedient hat und im April 1948 aufgrund einer im Jahr 1947 im Indochina-Krieg erlittenen Verwundung vorzeitig aus der Fremdenlegion entlassen wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass der Legionär nur knapp 2,5 Jahre Dienstzeit hatte und das Extrait des Services aus einer Zeit stammt, in der nicht sonderlich viel dokumentiert wurde, ist das Dokument schon relativ umfangreich. Die Extraits des Services von Legionären, die bspw. von Mitte der 1950er bis Ende der 1960er Jahre gedient haben und z.B. 15 oder mehr Jahre Dienstzeit hatten, sind dementsprechend umfangreicher. Das Dokument wurde uns freundlicherweise vom Großneffen des Legionärs zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Der Familienname und die “Benachrichtigungsanschrift im Todesfall” (dass eine solche im Extrait angegeben ist, ist sehr selten) wurde nachträglich durch uns geschwärzt. Sie haben die Möglichkeit das Dokument in lesbarer Größe als .pdf-Datei herunterzuladen. Den entsprechenden Download-Link finden Sie unterhalb der Bilder.



Frage: Ein Angehöriger hat bei der Fremdenlegion gedient und war im Indochinakrieg (bis 1954) oder in Nordafrika (Algerien/Marokko/Tunesien) bis 1962 im Einsatz. Der Kontakt zur Familie ist währenddessen abgerissen. Gibt es die Möglichkeit zu erfahren, ob er in diesen Kriegen gefallen ist?
Antwort: Ja. Die Möglichkeit zu prüfen ob ein Legionär in diesen Kriegen gefallen ist, haben wir. Auch für die beiden Weltkriege ist eine Prüfung möglich, die Datenbasis aber nicht vollständig, so dass es möglich ist, dass ein Legionär im 1. oder 2. Weltkrieg in Dienst der Legion gefallen ist, jedoch nicht in der entsprechenden Datenbank enthalten ist. Die Prüfungsmöglichkeit hinsichtlich aller genannten Kriege beschränkt sich allerdings ausschließlich darauf, ob der Legionär im Verzeichnis der Gefallenen auftaucht, oder nicht. Taucht er dort nicht auf, sind uns keine weiteren Möglichkeiten gegeben, um seinen Verbleib zu klären. Für den Fall einer diesbezüglichen Anfrage teilen Sie uns bitte Namen, alle Vornamen, möglichst Geburtsdatum und Geburtsort des Betreffenden mit.